In der Gemeinde Schönefeld betreuen mehrere Kindertagespflegepersonen Kinder unter 3 Jahren, die in der Gemeinde wohnhaft sind. Diese Form der Betreuung in familiärer Umgebung leistet einen wichtigen Beitrag zur frühkindlichen Bildung und Betreuung und entlastet die kommunalen Einrichtungen.
In der Gemeindevertretersitzung vom 27.11.24 wurde nun eine Förderrichtlinie zur finanziellen Unterstützung dieser „Tagesmütter“ beschlossen. Demnach wird im nächsten Jahr ein monatlicher Bonus in Höhe von 300,00 EUR pro betreutem Kind, das seinen Hauptwohnsitz in Schönefeld hat, gewährt. Die Förderung kann entweder als direkte finanzielle Unterstützung an die Kindertagespflegeperson ausgezahlt werden oder zur Finanzierung einer Kindertagespflegestelle verwendet werden. Dies umfasst insbesondere die Miete für Räumlichkeiten, in denen die Kindertagespflege stattfindet, wenn diese Räumlichkeiten nicht im eigenen Haushalt der Kindertagespflegeperson liegen. Die angemieteten Räumlichkeiten müssen sich innerhalb der Gemeinde befinden.
Mit der Richtlinie sollen Anreize für die Niederlassung von Tagespflegepersonen geschaffen und die Qualität und die Betreuungskapazitäten in der Kindertagespflege in Schönefeld gesichert und ausgebaut werden. Sie orientiert sich an der Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald über die Finanzierung von Kindertagespflegepersonen und ergänzt die bestehende Förderung.
Nähere Informationen zu Fördervoraussetzungen sind unter Satzungen – Gemeinde Schönefeld zu finden.