Die Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Schönefeld wird auf Vorschlag des Bürgermeisters und durch Beschluss der Gemeindevertretung in dieses Amt bestellt.
Ihre Aufgabe ist es, die Kommune dabei zu unterstützen, den verfassungsrechtlichen Auftrag zur Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Männern und Frauen in der Gemeinde umzusetzen. Sie ist Anlauf- und Informationsstelle für alle Mitarbeiter*innen, aber auch für alle Bürger*innen der Gemeinde, insbesondere, wenn es um Fragen der Chancengleichheit und Frauenförderung, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder aber auch um Not-, Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen geht.
Bürger*innen, die sich benachteiligt fühlen oder Rat und Hilfe suchen, können sich vertrauensvoll per E-Mail oder auch telefonisch an die Gleichstellungsbeauftragte wenden und/oder einen persönlichen Gesprächstermin vereinbaren. Auf Wunsch sind auch Hausbesuche möglich.
Die Gleichstellungsbeauftragte fungiert aber nicht nur als Anlaufstelle und Vermittlerin. Auf Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes, der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und der Hauptsatzung der Gemeinde Schönefeld ist es ihre Aufgabe, Maßnahmen und Beschlüsse, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau, Mann und Divers haben (können), intensiv zu prüfen und die Verwaltung bei frauen- und gleichstellungspolitischen Fragestellungen zu beraten.
Dabei gilt es auch, die örtlichen Initiativen, Verbände, Träger und Akteure kennenzulernen, zu vernetzen und für gleichstellungs- sowie diversitätspolitische Themen zu sensibilisieren bzw. gemeinsam Strategien zu entwickeln, wie Gleichstellung in allen gesellschaftlichen Bereichen gelingen kann. Im Fokus stehen hier unter anderem die Ermittlung konkreter Bedarfe und die Entwicklung passgenauer bedürfnisorientierter Angebote – und zwar für alle Bevölkerungsgruppen.
Insgesamt soll durch ihre Arbeit der Blick auf die gesellschaftliche Vielfalt geschärft und Teilhabe aller Menschen als Chance begriffen und ermöglicht werden. Gleichstellung ist also keineswegs nur „Frauenarbeit“.
Zudem nimmt die Gleichstellungsbeauftragte an Vorstellungsgesprächen teil und begleitet interne personelle Entscheidungen und Prozesse. Zu den weiteren Aufgaben zählen die gemeindeübergreifende Netzwerk- sowie die Öffentlichkeitsarbeit.
Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Schönefeld
Gegen Gewalt an Frauen
Mit einem Video hat sich der Landkreis Dahme-Spreewald auf Initiative des Gleichstellungsbüros gegen Gewalt an Frauen und Mädchen positioniert. Nach dem Motto „Hinschauen, helfen, handeln“ appelliert es an die Menschen im Land, Gewalt nicht zu ignorieren und sich gemeinsam gegen Gewalt stark zu machen.
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Hilfe bei Gewalt
Von Gewalt betroffene Frauen und Männer bzw. Menschen, die Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sind, finden Beratung und Hilfe an folgenden Hilfe-Telefonen:
- Gewalt gegen Frauen: 116 016
- Gewalt an Männern: 0800 1239900
- Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530
Beratung bietet zudem die Präventionsstelle häusliche Gewalt im Landkreis Dahme-Spreewald, Brückenstraße 41, in 15711 Königs Wusterhausen an. Sprechzeiten nach Vereinbarung. Tel. (03375/262612).
Im Frauenhaus Königs Wusterhausen finden Frauen und Kinder rund um die Uhr Unterbringung und Schutz. Tel. (03375) 262070, E-Mail: frauenschutzwohnung@dahme-spreewald.de
Die Fachstelle Gewaltprävention in Potsdam bietet allen Menschen, die im Zusammenhang mit ihren Familien, ihren Partner*innen oder dem sozialen Umfeld Gewalt ausgeübt haben, Beratung und Hilfe an. Telefonische Sprechzeiten von montags bis freitags unter: (0331) 2009719-0. E-Mail: brandenburg@bzfg.de
Weitere Hilfsangebote:
IN VIA – Beratung für Frauen, die von Menschenhandel betroffen sind: Tel. 0177 / 738 6276. E-Mail: moe@invia-berlin.de
Nummer gegen Kummer: Tel. 116 111
Jugendamt Lübben: Tel. (03546) 20 17 30
Jugendamt Königs Wusterhausen (03375) 26 26 53
Kinder- und Jugendschutzstellen in Lübben und Königs Wusterhausen: Tel. (03546) 27 83 100 und (03375) 21 31 334.
Jugendnotmail: www.jugendnotmail.de


