Die Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Schönefeld wird auf Vorschlag des Bürgermeisters und durch Beschluss der Gemeindevertretung für die Dauer von vier Jahren in dieses Amt bestellt.
Ihre Aufgabe ist es, die Kommune dabei zu unterstützen, den verfassungsrechtlichen Auftrag zur Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Männern und Frauen in der Gemeinde umzusetzen. Sie ist Anlauf- und Informationsstelle für alle Mitarbeiter*innen, aber auch für alle Bürger*innen der Gemeinde, insbesondere, wenn es um Fragen der Chancengleichheit und Frauenförderung, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder aber auch um Not-, Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen geht.
Bürger*innen, die sich benachteiligt fühlen oder Rat und Hilfe suchen, können sich vertrauensvoll per E-Mail oder auch telefonisch an die Gleichstellungsbeauftragte wenden und/oder einen persönlichen Gesprächstermin vereinbaren. Auf Wunsch sind auch Hausbesuche möglich.
Die Gleichstellungsbeauftragte fungiert aber nicht nur als Anlaufstelle und Vermittlerin. Auf Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes, der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und der Hauptsatzung der Gemeinde Schönefeld ist es ihre Aufgabe, Maßnahmen und Beschlüsse, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau, Mann und Divers haben (können), intensiv zu prüfen und die Verwaltung bei frauen- und gleichstellungspolitischen Fragestellungen zu beraten.
Dabei gilt es auch, die örtlichen Initiativen, Verbände, Träger und Akteure kennenzulernen, zu vernetzen und für gleichstellungs- sowie diversitätspolitische Themen zu sensibilisieren bzw. gemeinsam Strategien zu entwickeln, wie Gleichstellung in allen gesellschaftlichen Bereichen gelingen kann. Im Fokus stehen hier unter anderem die Ermittlung konkreter Bedarfe und die Entwicklung passgenauer bedürfnisorientierter Angebote – und zwar für alle Bevölkerungsgruppen.
Insgesamt soll durch ihre Arbeit der Blick auf die gesellschaftliche Vielfalt geschärft und Teilhabe aller Menschen als Chance begriffen und ermöglicht werden. Gleichstellung ist also keineswegs nur „Frauenarbeit“.
Zudem nimmt die Gleichstellungsbeauftragte an Vorstellungsgesprächen teil und begleitet interne personelle Entscheidungen und Prozesse. Zu den weiteren Aufgaben zählen die gemeindeübergreifende Netzwerk- sowie die Öffentlichkeitsarbeit.