Neben den gemeindeeigenen Spielplätzen gibt es in Schönefeld eine Reihe privater Anlagen. Nach der Kinderspielplatzsatzung sind Investoren und Bauherren, die Wohnungsbauten mit mehr als vier Wohnungen planen und realisieren, verpflichtet, auf dem Baugrundstück einen Spielplatz zu errichten. So sind u.a. im Schönefelder Norden diverse zusätzliche Spielflächen entstanden, etwa im Dichterviertel und im Bayangolpark. Diese Spielplätze sind durch den Eigentümer zu unterhalten und zu pflegen und regelmäßig auf ihre Verkehrssicherheit hin zu überprüfen. Schadhafte Spielgeräte und Spielflächen sind unverzüglich zu erneuern. Auch der Spielsand ist jährlich zu wechseln.
Satzung über örtliche Bauvorschriften für Kinderspielplätze in der Gemeinde Schönefeld.pdf (31 KB)
Mit dem Zustand der gemeindeeigenen Spielplätze hat sich in jüngster Vergangenheit der Kinder- und Jugendbeirat näher befasst. Die Mitglieder analysierten den Zustand der Spielplätze und erarbeiteten eine Prioritätenliste, die aufzeigt, wo Handlungsbedarfe bestehen und was getan werden muss, um die Attraktivität der Spielplätze in der Gemeinde zu erhöhen. Das Papier wurde in den Gremien diskutiert und ist nunmehr wichtige Entscheidungsgrundlage für die Kommunalpolitik.