Die Verwaltung und Beaufsichtigung der Friedhöfe und Trauerhallen obliegt der Gemeinde Schönefeld. Einzelheiten sind in der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung geregelt.
Das Gemeindegebiet ist in drei Bestattungsbezirke eingeteilt:
- Ortsteil Großziethen
- Ortsteil Schönefeld
- Ortsteil Waltersdorf
Verstorbene der Ortsteile Selchow, Waßmannsdorf und Kiekebusch sowie des bewohnten Gemeindeteils Rotberg können auf den jeweiligen kirchlichen Friedhöfen bestattet werden.
Gemeindeeigene Friedhöfe:
- Großziethen, Friedhofsweg
- Schönefeld, Kirchstraße
- Waltersdorf, Diepenseer Straße
Kirchliche Friedhöfe:
- Rotberg, Chausseestraße
- Selchow, Mittenwalder Straße
- Waßmannsdorf, Am Friedhof
Trauerhallen:
- Großziethen, Friedhofsweg
- Schönefeld, Kirchstraße
- Waltersdorf, Diepenseer Straße
- Waßmannsdorf, Am Friedhof
- Rotberg, Platz der Einheit 1
Jede Bestattung muss nach Feststellung des Todes bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Mit der Anmeldung ist die Sterbefallbescheinigung oder Sterbeurkunde einzureichen. Soll eine Urnenbeisetzung erfolgen, so ist eine Bescheinigung über die Einäscherung vorzulegen.
Die Ruhezeiten betragen bei Erdbestattungen 20 Jahre und für Urnen 15 Jahre.
Das Friedhofswesen der Gemeinde Schönefeld ist u.a. Ansprechpartner für folgende Fragen:
- Information zu Grabarten und Friedhofsgebühren
- Abwicklung von Bestattungen
- Prüfung und Genehmigung von Anträgen für Grabanlagen sowie zur Einebnung von Grabstätten
- Gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof
- Nutzung der Trauerhallen
- Instandhaltung und Sanierung der Anlagen