

















Herzlich willkommen!
Besuche im Rathaus sind im Rahmen der unten aufgeführten Öffnungszeiten möglich. Beachten Sie aber bitte, dass Sie für die meisten Anliegen einen Termin benötigen, den Sie vorab über unser Online-Terminbuchungstool oder telefonisch in den Fachdezernaten vereinbaren können. Weitere Hinweise dazu finden Sie u.a. unter der Rubrik ``Rathaus & Politik`` - Bürgerservice - und den Unterpunkten Bürgerinformation sowie Online-Dienste. Besucher*innen mit Anliegen, die einer vorherigen Terminbuchung bedürfen, können leider ohne Termin keinen Zutritt erhalten. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass der Laubsackverkauf am Service-Point aus organisatorischen Gründen ebenfalls nur zu den Öffnungszeiten erfolgt.
Überfüllte Altkleidercontainer: Bitte helfen Sie mit, das Ortsbild zu erhalten!
Seit dem 1.1.2025 gilt laut EU-Verordnung die Getrennthaltungspflicht für Alttextilien. Die Verordnung soll verhindern, dass brauchbare Altkleider im Restmüll landen. Bei den Bürgern und Bürgerinnen hat die neue Regelung jedoch für Verwirrung gesorgt und dazu geführt, dass zunehmend auch Abfälle und unbrauchbare Gegenstände rund um die Altkleidercontainer in der Gemeinde abgelagert werden. Die beauftragten Firmen leeren die Container zwar weiterhin regelmäßig, kommen durch die starke Vermischung von Kleidung und Müll jedoch kaum noch hinterher. Die Folge: überfüllte Container und verschmutzte Sammelstellen.
Bitte helfen Sie mit, eine Überfüllung mit unbrauchbaren Gegenständen zu verhindern und befüllen die Altkleidercontainer auch weiterhin nur mit gut erhaltener sauberer Kleidung. Stark beschädigte und/oder verschmutzte Textilien sollen und müssen weiterhin als Restmüll entsorgt werden.
Einige Beispiele zur richtigen Entsorgung gibt es hier:
Geeignet für die Altkleiderspende:
– Oberbekleidung wie Jacken, Hosen und Mäntel – auch aus Leder oder mit Pelzbesatz
– Schuhe, sofern sie paarweise gebündelt sind
– Accessoires wie Gürtel, Hüte, Mützen, Schals, Tücher, Handschuhe, Handtaschen, Stoffbeutel oder Rucksäcke
– Bettwaren wie Daunendecken, Steppdecken, Kissen und Matratzenschoner
– Bett- und Tischwäsche, Hand-, Trocken- und Badetücher
Nicht geeignet:
– Stark beschädigte oder verschmutzte Textilien (löchrige Kleidung, Schuhe mit kaputten Absätzen oder mit Öl oder Farbe verschmutzte Stücke)
– Nasse Textilien, Stoff- und Nähreste
– Zerschnittene Kleidung
Diese Materialien sollten weiterhin über die schwarze Restmülltonne entsorgt werden.
Grundsätzlich ausgeschlossen:
– Polstermöbelstoffe und Matratzenbezüge,
– Matratzen und Schaumstoffe,
– Teppiche und Auslegeware
– Technische Textilien wie Schutz- oder Taucheranzüge, Zelte, Planen oder Verbandsmaterial
– Kleidung, Schuhe und Stofftiere mit eingebauten elektrischen Funktionen
Damit die gespendeten Textilien verwertbar bleiben, sollten sie am besten in verschlossenen Plastiktüten in die Sammelbehälter gegeben werden. Die Gemeinde appelliert an alle, verantwortungsbewusst mit den Sammelstellen umzugehen. Wer die obigen Hinweise beachtet, trägt dazu bei, die sinnvolle Wiederverwertung von Kleidung weiterhin zu ermöglichen.
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