I. Allgemeine Nutzungsbedingungen

 

für den Zugang zum Internet über das Gäste-WLAN der Gemeinde Schönefeld

 

(Stand November 2024)

 

Die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen regeln die Inanspruchnahme des offenen Gäste-WLAN (nachfolgend „WLAN“ genannt) im Rathaus der Gemeinde Schönefeld, Hans-Grade-Allee 11, 12529 Schönefeld durch dessen Gäste.

 

§ 1 Allgemeines

 

(1) Vertragspartner sind die Gemeinde Schönefeld, vertreten durch den Bürgermeister (nachfolgend „Betreiber“ genannt), und die jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer des WLANs (nachfolgend „Gast“ bzw. „Gäste“ genannt).

 

(2) Mit der Betätigung des Buttons „Annehmen“ akzeptieren die Gäste die Allgemeinen Nutzungsbedingungen, nehmen die Datenschutzerklärung zur Kenntnis und willigen in die Verarbeitung ihrer Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse) ein. Die eindeutige Kennung dient dazu, die Geräte der Nutzer zu identifizieren. Die Betätigung des Buttons „Annehmen“ ist Voraussetzung für die Nutzung des WLANs. Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung können jederzeit auf der Homepage der Gemeinde Schönefeld unter https://gemeinde-schoenefeld.de/nutzungsvereinbarung-wlan/ abgerufen werden.

 

§ 2 Technische Voraussetzungen

 

(1) Der Zugang zum WLAN setzt ein WLAN-fähiges, betriebsbereites End-gerät voraus, das über ein geeignetes Betriebssystem, einen aktuellen Internetbrowser sowie aktuelle Softwaretreiber verfügt. Zur Nutzung des WLAN-Dienstes ist der Gast verpflichtet, die erforderliche Hard- und Software selbst bereitzustellen.

 

(2) Es ist zu beachten, dass ein öffentliches WLAN genutzt wird. Die Verschlüsselung bzw. der Schlüssel hierfür sind öffentlich bekannt. Übertragene Daten (einschließlich Passwörter) können ausgelesen werden, sofern diese nicht durch den Nutzer oder von ihm genutzte Programme verschlüsselt werden. Zudem ist eine geeignete Sicherung des eigenen Systems erforderlich (z. B. durch eine Firewall).

 

 

§ 3 Leistungsumfang

 

(1) Der Zugang zum Gäste-WLAN ist auf eine maximale Bandbreite von 100 Mbit/s begrenzt. Während der festgelegten Stoßzeiten zwischen 12:00 und 13:00 Uhr sowie zwischen 17:30 und 22:30 Uhr wird die Bandbreite auf 250 Mbit/s erhöht, um eine gleichmäßige Verteilung der Internetgeschwindigkeit zu gewährleisten.

 

(2) Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit kann aufgrund der variierenden Auslastung des WLAN-Netzes nicht garantiert werden. Der Betreiber übernimmt keine Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit des Dienstes oder eine fehlerfreie Datenübertragung. Der Betreiber stellt dem Gast lediglich im Rathausgebäude mit Hilfe von Funktechnologie (Wireless Local Area Network, „WLAN“) einen unentgeltlichen Zugang zum Internet im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten zur Verfügung.

 

 

§ 4 Rechte des Betreibers

 

(1) Der Betreiber ist berechtigt, den Internetzugang ohne vorherige Ankündigung jederzeit zu ändern, einzuschränken oder vorübergehend sowie dauerhaft komplett einzustellen.

 

(2) Der Betreiber ist berechtigt, Gästen, die gegen diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen verstoßen, den Internetzugang dauerhaft zu verweigern.

 

 

§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Gastes

 

(1) Der Gast ist verpflichtet, den vom Betreiber zur Verfügung gestellten Internetzugang vor unberechtigten Zugriffen Dritter zu schützen. Dazu obliegt es dem Gast, die von ihm genutzten Endgeräte vor einem unberechtigten Zugriff durch Dritte zu sichern.

 

(2) Der Gast darf den vom Betreiber zur Verfügung gestellten Internetzugang nur im Rahmen der geltenden Gesetze, Vorschriften und sonstigen Bestimmungen nutzen. Eine rechtswidrige oder missbräuchliche Nutzung ist ausdrücklich untersagt. Dazu zählen insbesondere:

 

a) Die Nutzung, das Einstellen, die Verbreitung, das Angebot und die Bewerbung pornografischer Inhalte sowie solcher In-halte, Dienste oder Produkte, die gegen Jugendschutzgesetze, Datenschutzrecht und/oder sonstiges Recht verstoßen oder betrügerisch sind.

 

b) Die Veröffentlichung oder Zugänglichmachung von Inhalten, durch die andere Personen beleidigt oder verleumdet wer-den. c) Die Nutzung, das Bereitstellen und Verbreiten von gesetzlich geschützten oder mit Rechten Dritter (z. B. Urheberrechten) belasteten Inhalten, Diensten und Produkten ohne ausdrückliche Berechtigung, insbesondere bei der Nutzung von „Internet-Tauschbörsen“ oder File-Sharing-Diensten.

 

(3) Unabhängig von § 5 Abs. 2 sind bei der Nutzung des vom Betreiber zur Verfügung gestellten Internetzugangs die folgenden Aktivitäten untersagt:

 

a) Das Hosting eines Web-Servers oder anderer Server über das WLAN des Betreibers.

 

b) Die Manipulation der Netzwerkkomponenten des WLAN des Betreibers.

 

c) Die Versendung von Spam-Mails oder die Nutzung des WLAN für kommerzielle (z. B. Werbeversand) oder rechtswidrige Zwecke.

 

d) Die Verbreitung von Falschmeldungen („Fake-News“).

 

e) Die Verbreitung von Viren, Trojanern, Malware und anderen schädlichen Dateien.

 

f) Die Verbreitung oder Kommunikation anzüglicher, obszöner, sexuell geprägter, rassistischer, diffamierender Inhalte oder solcher, die geeignet sind, Hass, Fanatismus, Gewalt oder andere rechtswidrige Handlungen zu fördern oder zu unterstützen.

 

(4) Der Gast ist verpflichtet, bei vom Betreiber zur Anzeige gebrachten Missbrauchsvorwürfen, Vorwürfen rechtswidriger Internetnutzung oder der Geltendmachung von Ansprüchen gegen ihn oder Dritte unverzüglich und vollständig bei der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken und dem Betreiber die hierzu erforderlichen Angaben in geeigneter Form bereitzustellen.

 

 

§ 6 Haftungsfreistellung

 

(1) Für Störungen und andere Ausfälle des Dienstes sowie eventuelle Datenverluste infolge technischer Störungen übernimmt der Betreiber keine Haftung.

 

(2) Der Gast ist für alle Handlungen, die er im Zusammenhang mit der Nutzung des vom Betreiber zur Verfügung gestellten WLAN vornimmt, selbst verantwortlich.

 

(3) Der Gast stellt den Betreiber von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internetzugangs durch den Gast beruhen, mit deren Billigung durch Dritte erfolgt sind oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Internetzugangs verbunden sind. Erkennt der Gast oder hätte er erkennen müssen, dass ein solcher Verstoß droht, so hat er den Betreiber unverzüglich darüber zu informieren.

 

 

§ 7  Haftung

 

(1) Der Betreiber haftet gegenüber dem Gast in vollem Umfang für Schäden an Leben, Leib, Gesundheit oder Körper des Gastes. Außer-dem haftet er für alle Schäden, die er vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstehen, übernimmt der Betreiber jedoch keine Haftung.

 

(2) Darüber hinaus haftet der Betreiber für keine anderen Schäden. Das heißt, es gibt keine zusätzlichen Ansprüche gegenüber dem Betreiber, die über Punkt 1 hinausgehen.

 

(3) Diese Haftungsregeln gelten auch für alle Personen, die im Auftrag des Betreibers handeln (z. B. Mitarbeiter oder andere Helfer).

 

 

§ 8 Datenschutz

 

(1) Der Betreiber trägt dafür Sorge, dass über die Dauer der Inanspruchnahme des Dienstes die temporäre IP-Adresse, die bei der Einwahl automatisch vergeben wird, keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden.

 

 

§ 9 Schlussbestimmungen

 

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

(2) Sofern es sich bei dem Gast um einen Kaufmann/eine Kauffrau, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist die Gemeinde Schönefeld ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammen-hang mit diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

 

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

 

Nutzungsvereinbarung WLAN zum Download

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