Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld hat am 03.07.2024 eine ordnungsbehördliche Verfügung über die Öffnung von Verkaufsstellen aus Anlass eines regionalen Ereignisses in der Gemeinde Schönefeld beschlossen. Mit der Verordnung wurden der 08.09.2024 und der 29.09.2024 als verkaufsoffene Sonntage festgesetzt.
Vor dem Erlass der Verordnung waren entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des § 5 Abs. 1 bis 3 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (VV BbgLöG) u.a. die IHK Cottbus, der Handelsverband Berlin-Brandenburg (HBB), die Gewerkschaft ver.di, die Katholische Kirche Berlin-Brandenburg sowie die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz um Stellungnahmen gebeten worden.
Die eingegangene Rückmeldungen sind der Anlage zu entnehmen: