Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld hat in ihrer Sitzung am 11.12.2024 auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 und 2 Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) i. V. m. § 26 OBG (Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden -Ordnungsbehördengesetz-) eine Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen und regionalen Ereignissen gemäß § 5 Abs. 1 und 2 BbgLöG erlassen.
Mit der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen werden im Jahr 2025 folgende verkaufsoffene Sonntage für die Gemeinde Schönefeld, OT Waltersdorf, festgesetzt:
- 05. Januar 2025
- 09. März 2025
- 05. Oktober 2025
- 26. Oktober 2025
- 30. November 2025
- 28. Dezember 2025
Vor dem Erlass der Verordnung waren entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des § 5 Abs. 1 bis 3 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (VV BbgLöG) u.a. die IHK Cottbus, der Handelsverband Berlin-Brandenburg (HBB), die Gewerkschaft ver.di, die Katholische Kirche Berlin-Brandenburg sowie die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz um Stellungnahmen gebeten worden.
Die eingegangene Rückmeldungen sind der Anlage zu entnehmen: