Im Dezember 2015 verabschiedete die Weltstaatengemeinschaft auf der UN-Klimakonferenz in Paris das so genannte „Pariser-Abkommen“. Darin vereinbarten die Unterzeichner, die globale Erwärmung auf deutlich unter zwei Grad gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen.
Dieses internationale Ziel stellt die Kommunen vor große Herausforderungen, denen sich die Gemeinde Schönefeld jedoch stellt. Schon seit längerer Zeit befasst sich die Gemeinde intensiv mit dem Thema Klimawandel. Dies umfasst zum einen Beschlüsse und Maßnahmen zur Minderung der Emissionen und zum anderen die Stärkung der Resilienz der Gemeinde vor den Folgen des Klimawandels, wie Hitze, Trockenheit und Starkregen. Zum Hitzeschutz und für eine bessere Luftqualität wurden bspw. in Pilotprojekten innovative Moosfilter auf Schulhöfen und im Außenbereich von Kitas platziert. Ebenso fordert die Gemeinde Dachbegrünungen oder Regenentwässerung auf Grundstücken in den Festsetzungen der Bebauungspläne oder städtebaulichen Verträge. Auch im Bereich der nachhaltigen Mobilität tut sich einiges – vom Bau neuer Radwege, über das geplante Radparkhaus in Waßmannsdorf bis hin zur aktuellen Prüfung sog. „Mobility Hubs“, die Autos in zukünftigen Neubauquartieren effizient bündeln würden, um im Außenraum mehr Platz für Grün, Entspannung, Spiel und Sport zu schaffen, und gleichzeitig Nahversorgungs- und Sharing-Angebote bieten würden.
Darüber hinaus sollen künftig alle Beschlüsse der Gemeindevertretung oder des Hauptausschusses Informationen zu den Auswirkungen auf Klimaschutz beinhalten. Auch der Anteil lokaler erneuerbarer Energie soll ausgebaut werden. Derzeit ist bspw. eine Agri-PV-Anlage in Planung, d.h. eine Photovoltaikanlage auf deren Fläche parallel Landwirtschaft betrieben werden kann.
Zum Dezember 2024 hat die Gemeinde eine Klimaschutzmanagerin eingestellt. Diese wird ein Klimaschutzkonzept für die Gemeinde erarbeiten. In dem Konzept sollen Klimaziele definiert und mit entsprechenden Maßnahmen unterlegt werden.
Kommunale Wärmeplanung
Ein zentrales Handlungsfeld des Klimaschutzes ist die Wärmeversorgung. Tatsächlich macht Wärme mehr als 50 Prozent des gesamten deutschen Endenergieverbrauchs aus (UBA 2025). Am 1. Januar 2024 hat die Bundesregierung das Wärmeplanungsgesetz verabschiedet, welches mitunter vorsieht, dass Kommunen eine Wärmeplanung erarbeiten. Dies wurde in der Gemeinde Schönefeld bereits angestoßen. Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, lokal geeignete Wege für eine günstige und nachhaltige Wärmeversorgung zu finden. Insbesondere soll analysiert werden, welche Bereiche innerhalb der Gemeinde in Zukunft effizient über ein Wärmenetz versorgt werden können und welche mit individuellen Wärmequellen versorgt werden sollten. Dies soll besonders Bürger*innen, die über ein eigenes Haus mit älterer Heizanlage verfügen, als Entscheidungshilfe dienen. Schließlich stehen viele vor der Entscheidung, wann sie ihre Heizanlage erneuern und auf welche Energiequelle sie dabei setzen möchten. Das Projekt wird im Rahmen der nationalen Klimaschutzintiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima gefördert (s.u.). Unterstützt wird die Gemeinde bei der Erstellung von der Conenergy Consult GmbH, die über eine Ausschreibung beauftragt werden konnte. Eine öffentliche Beteiligung und weitere Informationen folgen.
Für mehr Informationen sowie kostenfreie individuelle Beratungen zu den Themen Energiesparen, Heizung, Sanierung und erneuerbare Energien empfehlen wir das Angebot der Verbraucherzentrale.
Link: Energiesparberatung | Verbraucherzentrale Brandenburg
Bei Fragen und Anregungen zu Klimathemen wenden Sie sich gerne an: