Im Dezember 2015 verabschiedete die Weltstaatengemeinschaft auf der UN-Klimakonferenz in Paris das so genannte „Pariser-Abkommen“. Darin vereinbarten die Unterzeichner, die globale Erwärmung auf deutlich unter zwei Grad gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen.

 

Dieses internationale Ziel stellt die Kommunen vor große Herausforderungen, denen sich die Gemeinde Schönefeld jedoch stellt. Schon seit längerer Zeit befasst sich die Gemeinde intensiv mit dem Thema Klimawandel. Dies umfasst zum einen Beschlüsse und Maßnahmen zur Minderung der Emissionen und zum anderen die Stärkung der Resilienz der Gemeinde vor den Folgen des Klimawandels, wie Hitze, Trockenheit und Starkregen.  Zum Hitzeschutz und für eine bessere Luftqualität wurden bspw. in Pilotprojekten innovative Moosfilter auf Schulhöfen und im Außenbereich von Kitas platziert. Ebenso fordert die Gemeinde Dachbegrünungen oder Regenentwässerung auf Grundstücken in den Festsetzungen der Bebauungspläne oder städtebaulichen Verträge.  Auch im Bereich der nachhaltigen Mobilität tut sich einiges – vom Bau neuer Radwege, über das geplante Radparkhaus in Waßmannsdorf bis hin zur aktuellen Prüfung sog. „Mobility Hubs“, die Autos in zukünftigen Neubauquartieren effizient bündeln würden, um im Außenraum mehr Platz für Grün, Entspannung, Spiel und Sport zu schaffen, und gleichzeitig Nahversorgungs- und Sharing-Angebote bieten würden.

Darüber hinaus sollen künftig alle Beschlüsse der Gemeindevertretung oder des Hauptausschusses Informationen zu den Auswirkungen auf Klimaschutz beinhalten. Auch der Anteil lokaler erneuerbarer Energie soll ausgebaut werden. Derzeit ist bspw. eine Agri-PV-Anlage in Planung, d.h. eine Photovoltaikanlage auf deren Fläche parallel Landwirtschaft betrieben werden kann.

 

Zum Dezember 2024 hat die Gemeinde eine Klimaschutzmanagerin eingestellt. Diese wird ein Klimaschutzkonzept für die Gemeinde erarbeiten. In dem Konzept sollen Klimaziele definiert und mit entsprechenden Maßnahmen unterlegt werden.

 

 

Kommunale Wärmeplanung

 

Ein zentrales Handlungsfeld des Klimaschutzes ist die Wärmeversorgung. Tatsächlich macht Wärme mehr als 50 Prozent des gesamten deutschen Endenergieverbrauchs aus (UBA 2025). Am 1. Januar 2024 hat die Bundesregierung das Wärmeplanungsgesetz verabschiedet, welches mitunter vorsieht, dass Kommunen eine Wärmeplanung erarbeiten. Dies wurde in der Gemeinde Schönefeld bereits angestoßen. Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, lokal geeignete Wege für eine günstige und nachhaltige Wärmeversorgung zu finden. Insbesondere soll analysiert werden, welche Bereiche innerhalb der Gemeinde in Zukunft effizient über ein Wärmenetz versorgt werden können und welche mit individuellen Wärmequellen versorgt werden sollten. Dies soll besonders Bürger*innen, die über ein eigenes Haus mit älterer Heizanlage verfügen, als Entscheidungshilfe dienen. Schließlich stehen viele vor der Entscheidung, wann sie ihre Heizanlage erneuern und auf welche Energiequelle sie dabei setzen möchten. Das Projekt wird im Rahmen der nationalen Klimaschutzintiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima gefördert (s.u.). Unterstützt wird die Gemeinde bei der Erstellung von der Conenergy Consult GmbH, die über eine Ausschreibung beauftragt werden konnte. Eine öffentliche Beteiligung und weitere Informationen folgen.

 

 

Für mehr Informationen sowie kostenfreie individuelle Beratungen zu den Themen Energiesparen, Heizung, Sanierung und erneuerbare Energien empfehlen wir das Angebot der Verbraucherzentrale.

 

Link: Energiesparberatung | Verbraucherzentrale Brandenburg

 

 

Bei Fragen und Anregungen zu Klimathemen wenden Sie sich gerne an:

Lisa Bausewein

Sachbearbeiterin Klimaschutz / Sachgebiet Baurecht und Planung / Dez. II Bau- und Investorenservice
Hans-Grade-Allee 11, 12529 Schönefeld

 

Förderung der Kommunalen Wärmeplanung

 

Titel: KSI: Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für die Gemeinde Schönefeld

Förderkennzeichen: 67K26623

 

Nationale Klimaschutzinitiative (KSI):

 

„Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.“

 

www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

 

 

© BMWK

 

 

Quelle: UBA 2025

www.umweltbundesamt.de/daten/energie/energieverbrauch-fuer-fossile-erneuerbare-waerme

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