Im Dezember 2015 verabschiedete die Weltstaatengemeinschaft auf der UN-Klimakonferenz in Paris das so genannte „Pariser-Abkommen“. Darin vereinbarten die Unterzeichner, die globale Erwärmung auf deutlich unter zwei Grad gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen. 

Dieses internationale Ziel stellt die Kommunen vor große Herausforderungen, denen sich die Gemeinde Schönefeld jedoch stellt. Schon seit längerer Zeit befasst sich die Gemeinde intensiv mit den Themen Klimawandel und Klimaschutz. Maßnahmen, wie die Forderungen von Dachbegrünungen oder der Regenentwässerung auf den Grundstücken, finden in den Festsetzungen der Bebauungspläne oder städtebaulichen Verträgen Berücksichtigung. 

Künftig soll zudem geprüft werden, wie in Neubauten eine in der Jahresbilanz klimaneutrale Energieversorgung mit möglichst hohem Anteil lokal verfügbarer regenerativer Energien durchgesetzt werden kann. Darüber hinaus sollen alle Beschlüsse der Gemeindevertretung oder des Hauptausschusses Informationen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz beinhalten.

 

Um dies umzusetzen plant die Gemeinde die Einstellung eines Klimaschutzmanagers / einer Klimaschutzmanagerin. Primäre Aufgabe wird es sein, ein Klimaschutzkonzept für die Gemeinde zu erarbeiten. In dem Konzept sollen Klimaziele definiert und mit entsprechenden Maßnahmen unterlegt werden.

 

 

Mehr zum Thema Klimaschutz hält das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) auf seiner Internetseite bereit:

Zum BMUV

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