Grundsätzlich ist die Gemeinde Schönefeld für die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze verantwortlich. Sie kann diese Aufgabe jedoch Dritten übertragen. Als Grundstückseigentümer haben Sie aber ebenfalls Pflichten in Bezug auf die Straßenreinigung und den Winterdienst. Welche dies sind, ist in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde geregelt. Die betreffenden Straßen und Reinigungsklassen sind im Straßenreinigungsverzeichnis aufgeführt.

 

Straßenreinigungssatzung mit Straßenverzeichnis

 

Straßenreinigungsgebührensatzung vom 15.05.2024

 

 

Das Wichtigste in Kürze:

 

Ist ein Grundstück von mehreren öffentlichen Straßen umgeben, so erstreckt sich die Reinigungspflicht auf alle Grundstücksseiten. Besteht für das Grundstück ein Erbbau- oder Nutzungsrecht, so gehen die Pflichten auf die Erbbau- bzw. Nutzungsberechtigten über. Gibt es mehrere Eigentümer, teilen sie sich diese Aufgabe.

Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der Fahrbahnen und Gehwege. Zur

Fahrbahn gehören auch Radwege, Sicherheitsstreifen, Bankette, Parkstreifen,

Parkbuchten, Parkplätze, Haltestellenbuchten und Wartehallen.

Die Fahrbahnen und Gehwege sind ständig sauber zu halten, wenn die

Reinigungsklasse nichts anderes bestimmt. Dies beinhaltet auch die Entfernung von Unrat und Müll auf unbefestigten Seitenstreifen. Zwischen Grundstücksgrenze und Fahrbahn befindliche Grünstreifen sind zu reinigen und von Unkraut freizuhalten. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist dabei verboten.

 

Auch die Laubentsorgung im Herbst liegt in Verantwortung der Eigentümer und wird durch den Südbrandenburgischen Abfallzweckverband gemäß Abfallentsorgungssatzung organisiert. Das Laub ist regelmäßig von Gehwegen und Fahrbahnen aufzunehmen. Es muss unverzüglich beseitigt werden, wenn es eine Gefährdung des Verkehrs (Rutsch- oder Stolpergefahr) darstellt.

 

Ist Schnee gefallen, so gilt:

  • Gehwege müssen so beräumt werden, dass für Fußgänger ein mindestens ein Meter breiter Weg vorhanden ist.
  • Der Schnee ist so zu lagern, dass er den Fußgänger- und Fahrverkehr nicht gefährdet oder behindert. Auch darf er nicht ins öffentliche Straßenland oder auf andere öffentliche Flächen verbracht werden.
  • Schnee, der tagsüber fällt, ist von 7 bis 20 Uhr sofort zu beseitigen, darüber hinaus spätestens am Folgetag bis 7 Uhr bzw. an Wochenenden bis 9 Uhr.
  • Auch wenn Räumfahrzeuge den Gehweg mit Schnee zugeschoben haben, sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, diesen zu beräumen.
  • Gibt es keinen Gehweg ist am Rande der Fahrbahn ein 1 Meter breiter Streifen für Fußgänger freizuhalten.
  • Aggressive chemische Auftaumittel, wie etwa Laugen, dürfen nicht eingesetzt werden. Ein Verbot besteht auch für Asche, Kohlenruß und andere schmierende oder schmutzende Stoffe. Lediglich an besonders gefährlichen Stellen, wie beispielsweise Treppen oder Rampen, Brückenauf- und abgängen oder starken Gefällen, kann in ökologisch vertretbaren Mengen auf Streusalz zurückgegriffen werden. Grundsätzlich sind abstumpfende Mittel auftauenden vorzuziehen.

 

Nachdem Winter sind die Wege zu reinigen und das verbliebene Streugut zu entsorgen. Laub und Unrat muss entfernt, wildwachsendes Unkraut in den Gehwegfugen beseitigt werden.

 

Wer seiner Reinigungspflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden. Nach § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG) sind Zahlungsforderungen in Höhe von 5 bis 1000 Euro möglich.

 


 

Service: Laubsackverkauf im Rathaus

 

Für die Entsorgung von Grünabfällen oder auch Abfall bietet die Gemeinde im Rathaus den Verkauf von Laub- und Abfallsäcken sowie Banderolen für den Baum- und Strauchschnitt an. Diese sind  aktuell zu folgenden Preisen erhältlich:

 

  • Abfallsack = 3,00 €
  • Laubsack = 2,30 €
  • Banderole = 2,30 €

 

Die Ausgabe erfolgt täglich in der Zeit von 8 bis 16 Uhr am Service-Point im Foyer des Rathauses, Hans-Grade-Allee 11, 12529 Schönefeld.  Die Mitarbeiter*innen halten dort auch Wertstoffsäcke zur Mitnahme bereit. Dieser Service ist kostenfrei.

Dezernat II – Bau- und Investorenservice

Hans-Grade-Allee 11
12529 Schönefeld
030536720 - 298

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