Mit den Gutsparks in Waßmannsdorf und Großziethen, dem Vogelwäldchen am Rande zu Berlin, als auch den Naturschutzgebieten Torfbusch bei Selchow sowie der Flutgrabenaue in Waltersdorf verfügt die Gemeinde Schönefeld über zahlreiche erhaltens- und schützenswerte Grün- und Erholungsanlagen. 

Die Pflege und Unterhaltung der Parkanlagen, des öffentlichen Straßengrüns als auch der öffentlichen Spielplätze obliegt dem Grünflächenamt der Gemeinde.

Da es bislang noch keine einheitlichen Regelungen für die Nutzung der öffentlichen Anlagen gibt, erarbeiten Verwaltung und Gremien derzeit eine Grünanlagensatzung. In der Satzung soll nicht nur geregelt werden, welche Flächen als Grünanlagen zu bezeichnen sind, sie soll auch konkretisieren, wie Parks und Anlagen künftig benutzt werden können und sollen. Nach einem ersten Entwurf sollen etwa Pferde und Autos in den Parks nicht zugelassen werden. Auch das Entsorgen von Unrat und Abfällen außerhalb der dafür vorgesehenen Müllbehälter, das Turnen und Klettern auf Bäumen, Grillen oder Campen wird untersagt. Mit der Satzung wird es möglich, Verstöße nicht nur festzustellen, sondern auch entsprechend zu ahnden. 

Dezernat II – Bau- und Investorenservice Bauverwaltung und Grün

Hans-Grade-Allee 11
Raum: 202
12529 Schönefeld
030536720-298

Sie können diese Seite mithilfe von Google Übersetzer in Englisch anzeigen. Hierbei werden Daten durch Google verarbeitet.

Abbrechen Ich stimme zu
Skip to content