Bekanntmachungen zur Bundestagswahl 2025
Am Sonntag, 23. Februar 2025, wird in Deutschland ein neuer Bundestag gewählt. Dies ist notwendig geworden, nachdem Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am 27. Dezember 2024 die Auflösung des Bundestages verkündet hatte. Vorausgegangen war eine gescheiterte Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz am 16. Dezember 2024 und ein Bruch der Ampelkoalition. Turnusgemäß wäre die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag erst im September 2025 erfolgt.
Die vorgezogene Neuwahl erfordert von den Ämtern schnelles Handeln und auch die Wähler*innen müssen sich auf kürzere Fristen einstellen. Dies gilt insbesondere für Briefwähler*innen. Durch die gesetzlich festgelegten Fristen zum Druck der Stimmzettel können die Briefwahlunterlagen voraussichtlich frühestens am 10. Februar 2025 versandt werden. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist bis Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr, möglich.
Für die Beantragung steht ab sofort folgender Online-Link zur Verfügung:
Briefwahl-Beantragung online
Anträge auf Briefwahl können aber auch per Mail an wahlen@gemeinde-schoenefeld.de gestellt werden. Eine weitere Variante ist es, die Wahlbenachrichtigungskarte mit dem ausgefüllten Antrag auf der Rückseite zurückzusenden. Die Wahlbenachrichtigungen werden allen Wahlberechtigten spätestens bis zum 2. Februar 2025 zugestellt. Eine telefonische Beantragung von Wahlunterlagen ist nicht möglich.
Wer sich im Urlaub befindet, kann eine Wunschadresse für die Zustellung der Briefwahlunterlagen angeben. Innerhalb von Deutschland ist der Rückversand der roten Wahlbriefe kostenfrei, aus dem Ausland müssen die Wahlbriefe entsprechend frankiert werden. Hier sollte eine Stimmabgabe per Briefwahl vor dem Hintergrund der diesjährigen sehr kurzen Fristen aber besonders abgewogen werden.
Nicht zugestellte oder nicht erhaltene Briefwahlunterlagen können bis spätestens 22. Februar 2025, 12.00 Uhr, neu ausgestellt werden. In diesem Fall müssen sich die Wähler*innen unverzüglich mit dem Bürgeramt in Verbindung setzen. Zudem ist eine eidesstattliche Erklärung darüber abzugeben, dass die Wahlunterlagen nicht angekommen sind. Andernfalls kann auch am Wahltag selbst nicht mehr an der Urnenwahl teilgenommen werden.
Als zusätzlichen Service wird die Gemeinde Schönefeld auch im Rathaus ein Briefwahllokal einrichten. Voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025 besteht die Möglichkeit, die Stimme direkt vor Ort abzugeben. Voraussetzung ist eine vorherige Antragstellung beim Einwohnermeldeamt.