Die Gemeinde Schönefeld erhebt seit dem 1. Januar 2026 eine Übernachtungssteuer von 7,5 Prozent auf Beherbergungsleistungen. Diese gilt für Hotels, Pensionen und andere Unterkünfte in der Gemeinde.

 

Alle wichtigen Informationen  zur Übernachtungssteuer sind im nachfolgenden FAQ zusammengefasst:

FAQ zur Übernachtungssteuer

Eine ausfüllbare Ärztliche Bescheinigung zur Vorlage beim Übernachtungsbetrieb sowie ein Nachweisbogen zur Steuerbefreiung im pdf-Format stehen hier zum Download bereit:

Ärztliche Bescheinigung Nachweisbogen zur Steuerbefreiung

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