Auslegungsfrist: 01.09.2025 bis 02.10.2025
Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit _Auszug aus dem Amtsblatt 07_2025
Folgende Unterlagen stehen hier zur Einsicht bereit:
Auslegungsfrist: 01.09.2025 bis 02.10.2025
Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit _Auszug aus dem Amtsblatt 07_2025
Folgende Unterlagen stehen hier zur Einsicht bereit:
Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes 02/11 „Südlicher Dorfkern Schönefeld“ gem. §3 Abs. 2 BauGB wurden mehr als 50 Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt eingereicht. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 7 BauGB wird die Mitteilung des Abwägungsergebnisses bei gleichlautenden Stellungnahmen von mehr als 50 Personen durch die Einsicht in das Ergebnis ersetzt.
Personen, die eine Stellungnahme abgegeben hatten, können im Zeitraum vom 01.09.2025 bis 03.11.2025 im Rathaus der Gemeinde Schönefeld Einsicht in das Abwägungsergebnis nehmen.
Nähere Informationen sind beigefügter Bekanntmachung zu entnehmen.
06/25 „Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Waßmannsdorf Süd“, OT Waßmannsdorf
05/25 „Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Waßmannsdorf Nord“, OT Waßmannsdorf
04/25 „Messeparkplatz Selchower Weg / LPG-Straße“, OT Selchow
03/25 „Quartier Hans-Grade-Allee / Ecke Großziethener Weg“, OT Schönefeld
02/25 „Gewerbepark Kleinziethen“, Gemarkung Großziethen
01/25 „Lebensmitteleinzelhandel Karl-Marx-Str. 36“, OT Großziethen
04/24 „Landmarke am Bohnsdorfer Weg“ der Gemeinde Schönefeld, Gemarkung Waltersdorf
03/23 „Waßmannsdorfer Tor“
01/23 „Gewerbegebiet Waltersdorf-Nord“, Frühzeitige Beteiligung: 14.04.-25.05.25
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