14.03.23

Ab dem morgigen Mittwoch, 15. März 2023, liegt der Bebauungsplan 02/22 „Gewerbepark am Airport – Teilgebiet Ost“ im Ortsteil Waßmannsdorf zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Gemeinde Schönefeld, Hans-Grade-Allee 11, in 12529 Schönefeld zur Einsicht aus.

 

Das 6 Hektar große, weitestgehend unbebaute Plangebiet befindet sich südlich des Ortsteils Waßmannsdorf zwischen Waßmannsdorfer Allee und S-Bahn-Trasse.

 

Die Aufstellung des B-Plans 02/22 dient der Anpassung des bereits geltenden Planrechts (BPlan 4/93 „Gewerbepark am Airport“ in der Fassung der 1. Änderung). Die im zu entwickelnden Gewerbegebiet zulässigen Nutzungen sollen an die aktuellen Anforderungen der Gewerbeentwicklung im Flughafenumfeld und die Aufwertung des Bahnhofsumfeldes des S-Bahnhofs
Waßmannsdorf angepasst werden. Hierzu gehört unter anderem die Eröffnung der Zulässigkeit von kulturellen Nutzungen. Weiterhin soll die Möglichkeit geschaffen werden, ein modernes Gewerbequartier ohne ruhenden Verkehr im öffentlichen Raum zu errichten. Daher
sind Anpassungen am Maß der baulichen Nutzung sowie Festsetzungen nach § 21a Abs. 5 BauNVO erforderlich.

 

Zudem sollen die im Zentrum des Campus befindlichen öffentlichen Verkehrsflächen, die nicht der Erreichbarkeit des Bahnhofs dienen, künftig als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden. Die verkehrliche Erschließungssituation im Kreuzungsbereich von
Waßmannsdorfer Allee und Alfred-Kiekebusch-Straße soll ausgebaut werden. Die dafür erforderlichen Flächen sind planungsrechtlich zu sichern.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung, Umweltbericht sowie allen vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen kann während der Auslegungsfrist vom 15.03.2023 bis 22.04.2023 im Rathausfoyer der Gemeinde Schönefeld  zu den allgemein gültigen Öffnungszeiten eingesehen werden.

 

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen senden Sie bitte an:

Gemeinde Schönefeld
Dezernat II – Bau- und Investorenservice
Hans-Grade-Allee 11
12529 Schönefeld

oder per Fax unter 030 / 53 67 20 298
oder per E-Mail unter bauleitplanung@gemeinde-schoenefeld.de

Für die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift wird um eine Terminvereinbarung gebeten.

 

Alle Unterlagen stehen auch auf der Webseite der Gemeinde Schönefeld unter folgendem Link um Download bereit:

 

Bebauungsplan 02/22 „Gewerbepark am Airport – Teilgebiet Ost“, Ortsteil Waßmannsdorf

 

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