17.03.25

Mit dem heutigen Tag beginnt die Auslegungsfrist für die erneute öffentliche Beteiligung des Bebauungsplans 02/19 „Spiel- und Erholungspark an der Gartenstadt“ in Großziethen. Die Unterlagen können bis zum 31. März 2025 im Rathausfoyer der Gemeinde, Hans-Grade-Allee 11, 12529 Schönefeld, während der Öffnungszeiten der Verwaltung eingesehen werden. Alternativ stehen sie online auf der Webseite der Gemeinde unter nachfolgendem Link zur Verfügung.

 

Öffentliche Beteiligung / Bebauungsplanverfahren – Gemeinde Schönefeld

 

Eine erste öffentliche Beteiligung zum Plan hatte bereits im Sommer 2024 stattgefunden. Zwischenzeitlich war jedoch das Entwässerungskonzept für die Gartenstadt modifiziert worden. Das dort anfallende Niederschlagswasser soll nun unterirdisch in einer Zisterne gesammelt werden, um es für den Spiel- und Erholungspark nutzbar zu machen.  Dies hat unter anderem einen höheren Versiegelungsgrad zur Folge.

 

Stellungnahmen zu den Planungsinhalten können von jedermann schriftlich an die Gemeinde Schönefeld, Dezernat Bau- und Investorenservice, gerichtet werden. Dies ist per Post aber auch per Fax (030 536720-298) oder per e-Mail an bauleitplanung@gemeinde-schoenfeld.de möglich. Für Stellungnahmen, die zur Niederschrift vorgebracht werden sollen, wird um eine Terminvereinbarung gebeten. (sos)

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