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Damit Kommunalparlamente trotz der Kontaktbeschränkungen in der Corona-Krise weiter handlungsfähig bleiben können, dürfen Beschlüsse ab sofort auch per Video- und Telefonkonferenz sowie im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden. Das hat der Brandenburger Landtag am vergangenen Mittwoch mit großer Mehrheit beschlossen. Hintergrund der bis zum 30. Juni 2020 geltenden Ausnahmeregelung ist, dass zuletzt immer mehr Sitzungen der Gemeindevertretungen und Kreistage infolge der Beschränkungen abgesagt werden mussten oder erforderliche Mehrheitsverhältnisse für die Beschlussfassung nicht mehr zustande kamen.
Weitere Regelungen des kommunalen Notlagegesetzes sind u.a. die Übertragung von Entscheidungskompetenzen auf die Hauptausschüsse in Ausnahmefällen sowie die Wahrung des Grundsatzes der Öffentlichkeit mittels eines Live-Streams auf der Homepage der Gemeinde oder einer Bild- und Tonübertragung in einem separaten Raum in der Verwaltung.
Das ausführliche Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg lesen Sie hier.
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