24.04.20

Als weitere Maßnahme zur Eingrenzung der Corona-Pandemie sind die Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg ab Montag, 27. April 2020 dazu verpflichtet, im Öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das hat das Kabinett mit einer Änderung der Eindämmungsverordnung vom 17. April in einer heutigen Telefonschaltkonferenz beschlossen.

Außerdem wurde in der Aktualisierung eine neue Höchstzahl der Teilnehmer bei Versammlungen unter freiem Himmel festgelegt. Ab dem 4. Mai dürfen sich nun bis zu 50 Personen, unter Einhaltung der Abstandsregelung, zu einer Demonstration zusammenfinden. Für jeden Einzelfall ist jedoch eine vorherige Genehmigung der zuständigen Versammlungsbehörde erforderlich. Ebenso gilt diese Höchstzahl für Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen, die ab dem 4. Mai  wieder erlaubt sind. Die sonstigen Regelungen der bisherigen Verordnung bleiben bis längstens 8. Mai 2020 unverändert bestehen.

Die ausführliche Pressemitteilung lesen Sie hier.

Sie können diese Seite mithilfe von Google Übersetzer in Englisch anzeigen. Hierbei werden Daten durch Google verarbeitet.

Abbrechen Ich stimme zu
Skip to content