02.12.24

Das Ordnungsamt des Landkreises Dahme-Spreewald warnt vor illegalen Handwerkern, die derzeit wieder landkreisweit ihre Dienste anbieten. Die so genannten Wanderarbeiter sind meist englischsprachig oder haben einen englischen Akzent. Sie bieten Teer-Arbeiten, Pflaster-Arbeiten oder andere handwerkliche Tätigkeiten zu besonders günstigen Preisen an. Momentan sind sie vorwiegend im Raum Wildau und Königs Wusterhausen anzutreffen.

 

Bauherrinnen und Bauherrn wird eindringlich geraten, mögliche Firmen vor Auftragserteilung zu überprüfen und nur seriöse Handwerksfirmen oder Garten- und Landschaftsbauunternehmen zu beauftragen. Seriöse Anbieter sind im Besitz einer Reisegewerbekarte und/oder einer Handwerkerkarte, die sich Betroffene zeigen lassen sollten. Auch eine ordentliche Rechnung mit Firmenangabe, Rechnungsnummer und Steuernummer sollte für den Auftragnehmer kein Problem sein. Bei unseriösen Angeboten wird die Vorlage der oben genannten Unterlagen oft abgelehnt und stattdessen mit „Schnäppchen-Angeboten“ gelockt. Auch Vorauszahlungen für Materialbeschaffung sollen oft geleistet werden. Sehr kurzfristige Auftragserledigungen werden beworben und oft wird sogar Druck zum schnellen Abschluss eines Vertrages aufgebaut.

 

Eine solche Beauftragung kann fatale Folgen haben – sowohl für Personen, die den Auftrag erteilen, als auch für andere Grundstücksnutzer oder -eigentümer. Erfahrungen aus anderen Bundesländern und Landkreisen haben gezeigt, dass die illegal ausgeübten Handwerksleistungen von Wanderarbeitern teils mangelhaft und unvollständig ausgeführt sind. Garantieansprüche können in diesen Fällen jedoch nicht eingefordert werden – da die unseriösen Firmen im Nachgang nicht mehr greifbar sind. Die Bauschutt- und Abfallentsorgung wird oft nicht geregelt, so dass der Grundeigentümer darauf sitzen bleibt oder es zu illegalen Entsorgungen auf Kosten der Umwelt und der Steuerzahler kommt. Im schlimmsten Fall kann den Auftraggebern ein Verfahren wegen Beauftragung mit Schwarzarbeit drohen, zusätzlich könnten diese auch wegen illegaler Müllentsorgung verantwortlich gemacht werden.

 

Bestehen Unsicherheiten sollten vor Auftragsvergabe Erkundigen eingeholt werden, etwa beim Gewerbeamt der Kommune. Auch die Handwerkskammer kann überprüfen und Auskunft geben, ob die Firmen dort angemeldet sind. Weiterhin sollte die Erreichbarkeit der Firmen geprüft und sich danach erkundigt werden,  woher die Baustoffe geliefert und auf welche Weise die Abfälle entsorgt werden.

 

Sollten  offensichtlich unseriöse oder fragwürdige Angebote vorliegen, können Betroffene ihre Hinweise an das Ordnungsamt des Landkreises Dahme-Spreewald, Sachgebiet Öffentliche Ordnung und Sicherheit, richten – diese werden vertraulich entgegengenommen und geprüft.

 

(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Dahme-Spreewald / sos)

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