Erstmals in ihrer Geschichte plant die Gemeinde Schönefeld die Aufstellung eines Doppelhaushalts für die Jahre 2025/26. Das hat die Gemeindevertretung in ihrer gestrigen Sitzung entschieden. Es war das erste Zusammentreffen nach der konstituierenden Sitzung im Juli.
Die Herausforderung, vor der Verwaltung und Politik nun stehen, ist groß. So sind nicht nur zwei Jahre haushalterisch vorzuplanen, auch der Zeitdruck ist enorm. Hintergrund ist eine Änderung der Brandenburger Kommunalverfassung, die zum 1. Dezember 2024 in Kraft tritt und die Kommune zu schnellem Handeln zwingt.
In einem neuen dem § 67 angefügten Absatz 6 ist geregelt, dass die Kommunalaufsicht die Haushaltssatzung erst genehmigen darf, wenn die Abschlüsse der vorvorvergangenen Jahre durch die Gemeindevertretung beschlossen worden sind und der Jahresabschluss für das vorvergangene Jahr zumindest aufgestellt und dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt worden ist.
Schönefeld ist hier wie viele andere Kommunen im Land Brandenburg in Verzug. Wie die Kämmerin der Gemeinde in der Sitzung erklärte, würden derzeit die Jahresabschlüsse bis 2020 vom Rechnungsprüfungsamt geprüft, für die Jahre 2021 und 2022 bestehe Prüfungsbereitschaft.
Der in der Kommunalverfassung für die Genehmigung des Haushalts 2025 geforderte Jahresabschluss für das Jahr 2023 werde derzeit in der Verwaltung erstellt und würde somit nicht mehr rechtzeitig durch das Rechnungsprüfungsamt abgesegnet werden können.
Ziel ist es nun, den Haushalt aufzustellen, bevor die Änderung der Kommunalverfassung in Kraft tritt. Die noch ausstehenden Jahresabschlüsse sollen bis Ende 2025/Anfang 2026 vorliegen, so dass ab 2027 den Vorgaben der Kommunalverfassung entsprochen werden und die Haushaltsplanung dann in regulärem Rahmen vorgenommen werden könne.
Um dennoch eine umfassende Beteiligung von Ortsbeiräten, Fraktionen und Ausschüssen an der jetzt zu erstellenden Haushaltsplanung zu gewährleisten, sollen in den kommenden Wochen zusätzliche Sitzungstermine anberaumt werden. Diese werden im Ratsinformationssystem der Gemeinde Schönefeld in Kürze öffentlich bekannt gemacht.
Gremien besetzt
Im Weiteren benannte die Gemeindevertretung die durch die Fraktionen vorgeschlagenen sachkundigen Einwohner*innen für die Fachausschüsse und bestätigte die Zusammensetzung des Seniorenbeirats. Die zugehörigen Beschlüsse können ebenfalls in Kürze im Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Außerdem beschloss das Gremium eine ordnungsbehördliche Verfügung, die die außerplanmäßige Öffnung von Verkaufsstellen an einem Sonntag aufgrund eines besonderen regionalen Ereignisses ermöglicht. Danach wurden der 3. November 2024 sowie der 1. Dezember 2024 als Verkaufsoffene Sonntage festgesetzt. Aus Anlass eines „XXL Trödelmarktes“ sowie eines Adventsmarkts dürfen die Geschäfte im Waltersdorfer Gewerbegebiet ausnahmsweise auch an diesen beiden Sonntagen öffnen.
Streit um interkommunale Schule
Streitpunkt war und bleibt die interkommunale Grundschule, die durch die Gemeinde Schönefeld im benachbarten Schulzendorf errichtet werden soll. Zwei Anträge der CDU-Fraktion wurden mit einem Stimmenanteil von 15 Ja- zu 14 Nein-Stimmen und hauchdünner Mehrheit der Fraktionen BIS/Grüne/FWS, Schönefeld machen/SPD sowie jeweils einer Stimme der Linken und des Bürgermeisters abgelehnt.
Die CDU-Fraktion hatte gefordert, vor der weiteren Planung an der Grundschule, die entstandenen und künftigen Kosten noch einmal genauer unter die Lupe zu nehmen und einen Alternativstandort im Wettbewerbsgebiet des Schönefelder Nordens zu prüfen. Dort war bereits ein Bebauungsplan in die Wege geleitet worden, der weiterentwickelt und schnell beschlossen werden könne. Hintergrund ist, dass in den kommenden Jahren insbesondere im Schönefelder Norden ein noch höherer Bedarf an Schulplätzen erwartet wird als im Umfeld der Schulzendorfer Schule. CDU und AfD befürchten zum einen, dass die für Schönefeld geplanten zwei Züge aufgrund des begrenzt möglichen Wachstums in den Schönefelder Ortsteilen Waltersdorf, Kiekebusch und Rotberg auf Dauer nicht allein durch diese Kinder gefüllt werden könnten. Ein weiterer Grund sei, dass der Projektpartner Schulzendorf weit weniger finanzkräftig als die Gemeinde Schönefeld sei und deren Handlungsfähigkeit durch die mit dem Vertrag verknüpfte finanzielle Verpflichtung auf Dauer stark eingeschränkt werden könnte. Die Gemeindevertretung Schulzendorfs wird sich am heutigen Abend in einer Sondersitzung mit der Thematik befassen.
Die Schönefelder Fraktionen, die dem Antrag der CDU nicht folgen konnten, argumentierten vor allem damit, dass zeitnah ohnehin mehrere Grundschulen in Schönefeld gebraucht würden und es sowohl der Schule in Schulzendorf als auch weiterer im Schönefelder Norden bedarf. Etwaige Standorte würden durch die Verwaltung parallel geprüft. (sos)