Wird die Gemeinde Schönefeld für das Wettbewerbsgebiet im Schönefelder Norden eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchführen oder bei der Entwicklung der rund 150 Hektar großen Fläche doch auf andere Instrumente der Stadt- und Bauleitplanung zurückgreifen? Auch zwei Jahre nach Gemeindevertretungsbeschluss und Beginn der vorbereitenden Untersuchung ist dies noch immer eine offene Frage. Gestern Abend erläuterte ein Vertreter des mit der Prüfung beauftragten Unternehmens dem Entwicklungsausschuss den Arbeitsstand. Danach seien in den zurückliegenden Monaten eine ausführliche Bestandsaufnahme und Eigentümergespräche erfolgt. Zudem wurde ein Grundgerüst für die Kostenfinanzierung erstellt und begonnen, die Grundstückswerte zu berechnen.
Parallel wird der Entwurf der Masterplanung, der später einmal die Grundlage für die weitere Bauleitplanung bilden soll, weiterentwickelt. Größte Herausforderungen bleiben hier die das neu geplante Wohngebiet querende Hochspannungsleitung als auch die noch nicht gesicherte U-Bahn, deren Trasse ebenfalls durch das Plangebiet führen soll.
Der Bericht der vorbereitenden Untersuchung wird mit einer Empfehlung für die Kommunalpolitiker*innen abschließen, die dann in einer der folgenden Gemeindevertretersitzungen darüber zu befinden haben.
Wie die Leiterin des Dezernats Bau- und Investorenservice, Claudia Moch, dem Ausschuss versicherte, ist es Ziel, die Masterplanung bis zur Jahresmitte 2025 abzuschließen. Mit den Details will sich der Entwicklungsausschuss mit Beginn des neuen Jahres intensiver beschäftigen.
Stellplätze werden zum Problem
Dann wird auch ein weiteres Thema des gestrigen Abends erneut auf der Tagesordnung stehen. Hier geht es darum, Befreiungen von den Festsetzungen des die Sonnenhöfe in der Hans-Grade-Allee betreffenden Bebauungsplanes zu genehmigen. Konkret ist geplant, vorhandenen Ärzten perspektivisch Erweiterungsmöglichkeiten und Neuansiedlungen zu ermöglichen. Das Problem: die dafür benötigten Stellplätze gehen über das hinaus, was im Bebauungsplan ursprünglich einmal im Stellplatzschlüssel festgesetzt worden ist. Das in Rede stehende Haus war für eine Büronutzung genehmigt und geplant worden. Eine anderweitige Nutzung, wie etwa ein Ärztehaus, hat einen höheren Stellplatzschlüssel zur Folge. Es müssen mehr Parkplätze als geplant nachgewiesen werden. Durch den derzeitigen Leerstand seien diese zwar theoretisch vorhanden, jedoch könnte das Gebäude dann in der Zukunft nicht mehr voll vermietet werden, ohne das anderweitig Plätze geschaffen werden.
Die Mitglieder des Entwicklungsausschusses sahen sich gestern Abend angesichts der ohnehin angespannten Parkplatzsituation im Umfeld des Quartiers noch nicht in der Lage, dazu eine abschließende Entscheidung zu treffen. Die Verwaltung ist aufgefordert, bis zum nächsten Entwicklungsausschuss ein Konzept für die Lösung der Parkplatz-Situation vorzulegen.
Zuvor war bereits einem ähnlichen Antrag für die Ansiedlung einer Tagespflege in dem Bürogebäude stattgegeben worden. Da die Tagespflege bis auf den An- und Abtransport der pflegebedürftigen Personen keinen Besucherverkehr generiert und auch die Mitarbeitenden mit den für die Büronutzung zugewiesenen und geschaffenen Parkplätzen auskämen, bleibt es in diesem Fall bei den ursprünglich sieben Parkplätzen, die ausgehend von der Grundfläche der angemieteten Räume berechnet wurden. Nach dem für die neue Nutzung im Bebauungsplan zugrunde gelegten Stellplatzschlüssel hätten 17 nachgewiesen werden müssen. (sos)