Die Gemeinde Schönefeld bietet mit Beginn des Jahres 2025 die Möglichkeit des elektronischen Rechnungsversandes an.
Für E-Rechnungen kann ab sofort die e-Mail-Adresse:
rechnung@gemeinde-schoenefeld.de
genutzt werden.
Weiterhin kann die Gemeinde Schönefeld Rechnungen auch über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) empfangen, hierbei ist zwingend die
Leitweg-ID 12-121067961597717-10 anzuwenden.
Folgende Formate können seitens der Gemeinde verarbeitet werden:
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- XRechnung (XML-Datei, auch in Kombination mit einem PDF-Dokument)
- ZUGFeRD
Hintergrund für die Einführung der E-Rechnung ist die EU-Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2024 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen. Mit dieser sind europaweit verpflichtende Rahmenbedingungen für die Einreichung und Verarbeitung von elektronischen Rechnungen geschaffen worden. Mit dem so genannten E-Rechnungsgesetz wurden die Vorgaben der Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.
Wesentlicher Regelungsinhalt der EU-Richtlinie ist eine Verpflichtung aller öffentlichen Auftraggeber elektronische Rechnungen im festgelegten europäischen Standard zu empfangen und zu verarbeiten. Dieser Verpflichtung kommt die Gemeinde Schönefeld seit dem 1.1.2025 nach.