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Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes 02/11 „Südlicher Dorfkern Schönefeld“ gem. §3 Abs. 2 BauGB wurden mehr als 50 Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt eingereicht. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 7 BauGB wird die Mitteilung des Abwägungsergebnisses bei gleichlautenden Stellungnahmen von mehr als 50 Personen durch die Einsicht in das Ergebnis ersetzt.
Personen, die eine Stellungnahme abgegeben hatten, können im Zeitraum vom 01.09.2025 bis 03.11.2025 im Rathaus der Gemeinde Schönefeld Einsicht in das Abwägungsergebnis nehmen.
Nähere Informationen sind beigefügter Bekanntmachung zu entnehmen.
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