Im Rathaus der Gemeinde Schönefeld liegt seit heute der Bebauungsplan 02/22 „Gewerbegebiet am Airport – Teilgebiet Ost“ in Waßmannsdorf für Jedermann zur Einsichtnahme aus. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flächen östlich des S-Bahnhofs Waßmannsdorf. Dort sollen unter anderem eine private Universität, Büros, ein Hotel und ein Parkhaus entstehen.
Während der Auslegungsfrist (13.06.-15.07.2022) können von jedermann Anregungen vorgebracht werden. Diese können schriftlich – per Brief, Mail, Telefax – erfolgen oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Ihre Anregungen richten Sie bitte:
- per Post an Gemeinde Schönefeld Dezernat II – Bau- und Investorenservice, Hans-Grade-Allee 11, 12529 Schönefeld
- per Fax an 030 / 53 67 20 298 oder
- per E-Mail an bauleitplanung@gemeinde-schoenefeld.de
Die Auslegung erfolgt zu folgenden Zeiten im Rathausfoyer:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Alle Dokumente zum Bebauungsplan können auch auf der Webseite der Gemeinde Schönefeld (Öffentliche Beteiligungen / Bebauungsplanverfahren) eingesehen werden. Folgen Sie dazu nachstehendem Link: