10.10.23

Nach der Wahl ist vor der Wahl: Nachdem die Landratswahl am vergangenen Sonntag noch kein eindeutiges Ergebnis hervorbrachte, sind die 147.000 Wahlberechtigten des Landkreises am Sonntag, 12. November 2023, erneut aufgerufen, zur Wahlurne zu schreiten. Dann findet zwischen den beiden verbliebenen Kandidaten Steffen Kotré (AfD) und Sven Herzberger (parteilos) die Stichwahl um das Amt des Landrats statt.

 

Kotré hatte nach dem vorläufigen Endergebnis bei der Hauptwahl am 8. Oktober 35,3 Prozent der Stimmen auf sich vereint. Er erhielt insgesamt 25.862 Stimmen. Sein Mitbewerber um das Amt, Sven Herzberger, kam mit 25.543 Stimmen auf 34,8 Prozent. Susanne Rieckhof (SPD) erzielte mit 21.921 Stimmen einen Stimmenanteil von 29,9 Prozent und schied damit als Drittplatzierte aus dem Rennen aus.

 

Die einzelnen Wahlergebnisse können auf der Webseite des Landkreises Dahme-Spreewald unter https://www.dahme-spreewald.info/wahlen/index.html nachgelesen werden.  Die Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses der Hauptwahl erfolgt am 13. Oktober 2023 in Lübben zur Sitzung des Kreiswahlausschusses.

 

Bei der Stichwahl am 12. November 2023 gilt der Bewerber als gewählt, der mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern diese Mehrheit mindestens 15 von Hundert der wahlberechtigten Personen umfasst. Sollte kein Bewerber diese Voraussetzungen erfüllen, käme anstatt der Direktwahl ein neues Verfahren zum Einsatz, an deren Ende die Entscheidung bei den Mitgliedern des Kreistages läge.

 

Für die Stichwahl am 12. November erhalten die Wahlberechtigten keine neue Wahlbenachrichtigung. Sollten Wahlberechtigte ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr besitzen, ist das kein Problem. Sie können trotzdem im Wahllokal ihre Stimme abgeben, indem sie im Wahllokal ihr Ausweisdokument vorzeigen. Die Wahllokale haben erneut in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

 

Auch zur Stichwahl ist die Möglichkeit der Briefwahl gegeben.

 

  • Wähler*innen, die bereits zur Hauptwahl per Briefwahl ihre Stimme abgegeben haben, erhalten zur Stichwahl automatisch Briefwahlunterlagen von ihrer örtlichen Wahlbehörde. Es sei denn, sie haben die Unterlagen ausdrücklich nur für die Hauptwahl beantragt. In diesen Fällen, ist ein neuer Antrag auf Briefwahlunterlagen notwendig, wenn man nicht im Wahllokal abstimmen möchte.

 

  • Selbstverständlich kann man auch Briefwahlunterlagen beantragen, wenn man bei der Hauptwahl im Wahllokal abgestimmt hat. Auch in diesen Fällen ist jedoch ein Antrag notwendig. Wenn man sich doch für die Wahl in einem Wahllokal entscheiden sollte, kann man mit seinen Briefwahlunterlagen in ein Wahllokal wählen gehen. Der Antrag kann mit der Wahlbenachrichtigung (Rückseite), aber auch per E-Mail, Fax und in vielen Gemeinden auch online über die Webseite der Gemeinde oder Amtsverwaltung gestellt werden. In einem elektronisch gestellten Antrag ist neben der Angabe von Namen, Wohnadresse und gegebenenfalls einer Zustelladresse (zum Beispiel die Urlaubsadresse) auch das Geburtsdatum anzugeben. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

 

Bei Fragen zu den Themen Wahlbenachrichtigung, Wahlschein, Beantragung Briefwahl, zuständiges Wahllokal und Eintragung ins Wählerverzeichnis wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Gemeinde, Stadt oder an das zuständige Amt.

 

Beachten Sie bitte, dass Sie die Briefwahlunterlagen spätestens Donnerstagmittag, den 9. November 2023, durch Einwurf in einen Postbriefkasten zurücksenden müssen, damit diese noch pünktlich beim Kreiswahlleiter des Landkreises Dahme-Spreewald eintreffen.

 

Danach kann man die Briefwahlunterlagen nur noch direkt beim Landkreis abgeben. Dafür kann der Wahlbriefumschlag in die Postkästen des Landratsamtes (Reutergasse 12, in 15907 Lübben oder Brückenstraße 41, in 15711 Königs Wusterhausen) eingeworfen werden. Diese werden letztmalig am Wahlsonntag um 18:00 Uhr geleert.

 

(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Dahme-Spreewald / sos)

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