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Ab Montag werden Brandenburgs Schulen nach der Sommerpause in den regulären Schulbetrieb zurückkehren. Für alle Lehrer, Schülerinnen und Schüler als auch Eltern und Gäste gilt dann in Fluren, Treppenhäusern, Aulen und Mensen eine allgemeine Maskenpflicht. Im Unterricht und auf dem Schulhof gilt sie vorerst nicht. Darauf haben sich gestern das Brandenburger Bildungs- und Gesundheitsministerium verständigt. Die Regelung wird auch Bestandteil der neuen SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg, die das Kabinett voraussichtlich am kommenden Dienstag beschließen wird.
„Ziel ist es, alles dafür zu tun, dass Unterricht in Brandenburg möglichst im Regelbetrieb stattfinden kann. Außerdem tragen wir damit den Sorgen und Wünschen der Eltern und Schülerinnen und Schülern Rechnung, die sich in vielen Briefen an uns gewendet haben“, erläuterte Bildungs- und Jugendministerin Britta Ernst.
Beschäftigte in Kitas und Schulen können sich zudem bis zum 30. November 2020 regelmäßig auf das Coronavirus testen lassen. Insgesamt innerhalb von drei Monaten bis zu sechs Mal. Die Kosten trägt das Land Brandenburg aus dem allgemeinen Corona-Rettungsschirm. Ende Juli war dazu ein entsprechender Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) geschlossen worden. Im Rahmen einer Stichprobe sollen zudem bis zu ein Prozent der Kita-Kinder sowie Schülerinnen und Schüler einmalig getestet werden. Dieses Angebot ist freiwillig.
Vorrangige Ziele der Corona-Teststrategie sind die Identifizierung von asymptomatisch infizierten Personen, der Schutz besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen als auch die Vermeidung erneuter, umfangreicher Beschränkungsmaßnahmen, hieß es.
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