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Der Eichenprozessionsspinner ist ein Nachtfalter, dessen Raupen bevorzugt an Eichen leben. Die Raupen sind grau-braun gefärbt, besitzen lange Haare und bewegen sich häufig in charakteristischen „Prozessionen“ hintereinander. An Stamm und Ästen bilden sie gut sichtbare Gespinste und Nester.
Die Brennhaare der Raupen können bei Menschen und Tieren gesundheitliche Beschwerden verursachen. Mögliche Folgen sind Hautreizungen, Juckreiz, Ausschläge, Augenreizungen sowie Beschwerden der Atemwege. Daher sollten Raupen und Nester nicht berührt und betroffene Bereiche möglichst gemieden werden.
Präventive Maßnahmen
Die Gemeinde hat bereits im Frühjahr präventive Maßnahmen zur Eindämmung des Eichenprozessionsspinners durchgeführt. Aufgrund der ungünstigen Witterungsbedingungen, insbesondere der über einen längeren Zeitraum anhaltenden kalten Nächte, konnte das eingesetzte Mittel jedoch nur eingeschränkt von den Raupen aufgenommen werden. Dadurch blieb die gewünschte Wirkung teilweise aus, sodass es trotz der vorbeugenden Behandlung zu Befällen kommen kann.
Weiteres Vorgehen
Hinweise auf einen Befall werden zunächst von der Gemeinde entgegengenommen. Im Anschluss wird geprüft, ob die betroffene Eiche tatsächlich in die Zuständigkeit der Kommune fällt, da sich nicht alle Bäume im Eigentum der Gemeinde befinden. Liegt der Baum auf privatem oder anderem nicht kommunalem Grund, werden die jeweiligen Eigentümer*innen informiert und aufgefordert, die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Befalls zu veranlassen. Befindet sich die betroffene Eiche hingegen in kommunaler Zuständigkeit, meldet die Gemeinde den Befall an ihren Rahmenvertragspartner, der die notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen zeitnah durchführt.
Wie erfolgt die Beseitigung?
Die Entfernung der Nester erfolgt in der Regel durch ein spezielles Absaugverfahren. Dabei werden die Raupen, Nester und Brennhaare unter Schutzmaßnahmen mit leistungsstarken Spezialgeräten abgesaugt. Das Material wird anschließend fachgerecht und sicher entsorgt. Durch dieses Verfahren wird das Risiko einer Verbreitung der gesundheitsgefährdenden Brennhaare deutlich reduziert.
(Sachbearbeitung Grün)
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