Am Donnerstag, den 15. Mai 2025, findet zum letzten Mal der Schallschutztag der Flughafengesellschaft statt.
Die Veranstaltung richtet sich an Hauseigentümerinnen und -eigentümer in der Flughafenregion mit Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen gemäß dem Schallschutzprogramm der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB).
Anträge auf Schallschutz müssen bis zum Stichtag am 4. November 2025 vollständig vorliegen. Außerdem läuft für zahlreiche Betroffene, konkret für jene mit Anspruchsermittlungen (ASE-B) bis zum Jahr 2022, die Frist zur Kostenerstattung zum 31. Dezember 2025 ab. Das bedeutet: Alle Eigentümer, die bis zum Jahr
2022 eine Anspruchsermittlung (ASE-B) im Rahmen des Schallschutzprogramms am BER erhalten haben, müssen die damit verbundenen baulichen Schallschutzmaßnahmen bis spätestens Ende 2025 umsetzen und die Rechnung bei der Flughafengesellschaft bis spätestens zum 31. Dezember 2025 einreichen. Wird diese Frist verpasst, verfällt der Anspruch auf Erstattung, auch wenn ein grundsätzlicher Anspruch vorliegt.
Beim Schallschutztag am 15. Mai 2025 stehen von 10:00 bis 18:00 Uhr im Haus DIALOG-FORUM (Mittelstraße 11, 12529 Schönefeld) erneut die Expertinnen und
Experten des Schallschutzteams der FBB sowie Fachleute zu Fluglärm und Flugverfahren für individuelle Beratungen Rede und Antwort. Auch Unternehmen,
die sich mit der Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen auskennen, werden vor Ort sein.