Drehgenehmigungen

 

Gewerbliche Film- und Fotoaufnahmen im öffentlichen Raum müssen bei der Gemeinde beantragt und von ihr genehmigt werden.

 

Bitte reichen Sie dazu folgende Unterlagen ein:

 

  • Vollständige Kontaktdaten: Namen, Anschrift, Telefonnummer und/oder E-Mail
  • Art und Zweck der Film- oder Fotoaufnahmen
  • Datum und Uhrzeit der Dreharbeiten, inklusive Auf- und Abbauten
  • Lageskizze/Standortangaben

 

Bitte beachten Sie, dass die Verwaltung eine gewisse Vorlaufzeit zur Bearbeitung benötigt. Ihre Antragsunterlagen sollten daher spätestens 14 Tage vor Beginn des ersten Drehtags vorliegen.

 

Sollten Sie Filmdreharbeiten auf öffentlichem Straßenland planen, bei denen Sie zusätzlich Aufbauten wie beispielsweise Licht, Stative oder Reflektoren benötigen und/oder durch Halteverbotszonen, Sperrungen oder das Spiel in den Verkehr eingreifen, benötigen Sie zusätzlich eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis. Diese ist bei der Unteren Verkehrsbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald zu beantragen (strassenverkehrsamt@dahme-spreewald.de).

 

 

Aufstiegsgenehmigung Drohnen

 

Dreharbeiten unter Einsatz von Drohnen müssen ebenfalls bei der Gemeinde beantragt werden. Anhand der eingereichten Unterlagen prüft die Verwaltung, ob unter den gegebenen Voraussetzungen (Aufstiegspunkt, Umfeld, Grundstücksverhältnisse), eine entsprechende Genehmigung erteilt werden kann. Zusätzlich zu den oben genannten einzureichenden Unterlagen wird eine Allgemeine oder Einzelbetriebserlaubnis der Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg benötigt. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag ohne diese nicht bearbeitet werden kann.

 

Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Internetpräsenz des Landesamtes für Bauen und Verkehr (LBV) unter https://lbv.brandenburg.de/3348.htm

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