Im Rathaus der Gemeinde Schönefeld liegt seit dieser Woche der Bebauungsplan 02/20 nebst zugehörigen Unterlagen für jedermann öffentlich zur Einsicht aus. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans im Ortsteil Waltersdorf-Rotberg möchte die Gemeinde in naher Zukunft ein Dorfgemeinschaftshaus errichten.
Während der Auslegungsfrist vom 19.02. bis 15.03.2024 können von jedermann Anregungen und Stellungnahmen zu dem Vorhaben vorgebracht werden. Diese können schriftlich – per Brief, Mail, Telefax – oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Schriftliche Anregungen senden Sie bitte an:
Gemeinde Schönefeld
Dezernat II – Bau- und Investorenservice
Hans-Grade-Allee 11
12529 Schönefeld
per Fax unter 030 / 53 67 20 298
oder per E-Mail unter bauleitplanung@gemeinde-schoenefeld.de
Alle Unterlagen finden Interessierte auch online auf der Webseite der Gemeinde unter https://gemeinde-schoenefeld.de/stadtentwicklung-mobilitaet/stadtplanerische-konzepte/oeffentliche-beteiligung-bebauungsplanverfahren.