Zweieinhalb Jahre, nachdem die Gemeinde Schönefeld für ihr Entwicklungsgebiet im Schönefelder Norden eine vorbereitende Untersuchung für eine mögliche städtebauliche Entwicklungsmaßnahme beschlossen und beauftragt hatte, bahnt sich nun eine Entscheidung an.
Der Entwicklungsausschuss sprach sich in seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag dafür aus, die Prüfung zu beenden. Eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme soll demnach für das Gebiet ober- und unterhalb der Hans-Grade-Allee nicht eingeleitet werden. Der Ausschuss folgte damit der Empfehlung des mit der Untersuchung beauftragten Stadtplanungsbüros. Dieses war abschließend zu der Erkenntnis gelangt, dass die Voraussetzungen zur förmlichen Festsetzung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs gemäß §§ 165 ff BauGB in Schönefeld nicht in allen Punkten gegeben seien, was eine Anwendbarkeit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme in Frage stellt. Vor allem aber hätten die Flächeneigentümer*innen und Investor*innen, mit denen in den vergangenen Monaten intensive Gespräche geführt worden waren, Mitwirkungsbereitschaft an der Umsetzung der Planungen gezeigt. Damit kann die Kommune auf die baurechtliche Maßnahme verzichten und das 150 Hektar große Entwicklungsgebiet, für das zuvor ein städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb initiiert worden war, entsprechend des Siegerentwurfs und nach allgemeinem Städtebaurecht entwickeln.
Für den Fall, dass dies wider Erwarten nicht möglich sein sollte, will sich die Gemeinde aber eine erneute Prüfung vorbehalten. Diese müsste dann erneut durch die Gemeindevertretung beschlossen werden.
Zunächst muss das Gremium aber über die aktuelle Beschlussvorlage befinden und die vorbereitende Untersuchung offiziell für beendet erklären. Beratung und Abstimmung zum Thema sind noch in der Sitzung vor der Sommerpause, am 16. Juli 2025, geplant. (sos)