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Im Rathaus der Gemeinde Schönefeld liegen ab heute, 30. Juli 2025, bis zum 3. September 2025 die Unterlagen zum Bebauungsplan 03/20 „Businesspark Waltersdorfer Dreieck“ öffentlich zur Einsicht aus. Im Rahmen der formellen Beteiligung werden während der Öffnungszeiten des Rathauses Einsichtnahmen gewährt.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen vorgebracht werden. Dies ist schriftlich – per Brief, Mail, Telefax – oder mündlich zur Niederschrift möglich. Schriftlich vorgebrachte Anregungen senden Sie bitte an:
Gemeinde Schönefeld
Dezernat II – Bau- und Investorenservice
Hans-Grade-Allee 11 – 12529 Schönefeld
per Fax unter 030 / 536 720 298
oder per E-Mail unter bauleitplanung@gemeinde-schoenefeld.de
Für die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift wird um eine Terminvereinbarung gebeten.
Alternativ besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme über die auf unserer Webseite bereitgestellten Dokumente. Zu diesen gelangen Sie hier.
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