Mit dem heutigen Tag, Montag, 14. April 2025, beginnt die Auslegungsfrist für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan 01/23 „Gewerbegebiet Waltersdorf Nord“. Bis zum 21. Mai 2025 können Interessierte die zugehörigen Unterlagen im Rathaus zu den bekannten Öffnungszeiten einsehen.
Alternativ besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme über unsere Webseite.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen vorgebracht werden. Die Anregungen können schriftlich – per Brief, Mail, Telefax – oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen senden Sie bitte an:
Gemeinde Schönefeld
Dezernat II – Bau- und Investorenservice
Hans-Grade-Allee 11 – 12529 Schönefeld
per Fax unter 030 / 536 720 298
oder per E-Mail unter bauleitplanung@gemeinde-schoenefeld.de
Für die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift wird um eine Terminvereinbarung gebeten.