23.04.26

Wie das Veterinäramt des Landkreises Dahme-Spreewald mitteilt, sind in den letzten 14 Tagen keine weiteren Ausbrüche der Newcastle-Krankheit festgestellt worden.  Trotzdem bleiben die angeordneten Schutzmaßnahmen vorerst noch bestehen. Die Lage sei weiterhin sehr angespannt und werde intensiv überwacht.

 

„Wenn jetzt keine weiteren Fälle auftreten, können die Kontrollen und Reinigungsmaßnahmen voraussichtlich in fünf Wochen abgeschlossen werden. Danach beginnt eine 30-tägige Frist, nach deren Ablauf eine Aufhebung der Restriktionen rechtlich möglich ist. Das bedeutet für die Geflügelhalter im Landkreis, dass Maßnahmen wie beispielsweise die Aufstallungspflicht über das gesamte zweite Quartal andauern werden und frühestens zu Sommerferien aufgelöst werden können“, erklärte Stefan Wichary, Beigeordneter und Dezernent für Veterinärwesen und Verbraucherschutz.

 

Um das zu erreichen, bittet das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald weiterhin dringend um Mithilfe. Auf die bestehende Impfpflicht für Hühner und Puten wird noch einmal besonders hingewiesen. Geflügelhalter sollten den Impfschutz ihrer Tiere überprüfen, Ställe vor unbefugtem Betreten sichern sowie Stall- und Straßenkleidung konsequent trennen. Das Virus kann über infizierte Tiere, Eier, Futter oder Schadnager sowie über kontaminierte Kleidung, Geräte und Fahrzeuge verbreitet werden. Die Impfung erfolgt in der Regel über das Trinkwasser oder durch Injektion durch einen Tierarzt.

 

Tierhalter sind aufgerufen, ihre Tiere zu beobachten und bei Auftreten von Symptomen sofort das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald zu informieren.

Telefon: (03546) 20-1613; E-Mail: veterinaeramt@dahme-spreewald.de

 


06.03.2026

Nach dem bereits gemeldeten Ausbruch der hochansteckenden Geflügelkrankheit in einer gewerblichen Geflügelhaltung in Bestensee ist das Newcastle-Disease-Virus (NDV) in weiteren Laborproben bestätigt worden. Das betrifft vor allem weitere Stallanlagen des Betriebes in Bestensee. Laut Angaben des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Dahme-Spreewald sind vom dortigen Ausbruchsgeschehen weitere 510.000 Tiere betroffen.

Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald hat die tierschutzgerechte Tötung und seuchengerechte Entsorgung der weiteren Tiere im betroffenen Ausbruchsbestand angeordnet. Die epidemiologischen Ermittlungen laufen weiter. Zusätzlich wurde die Newcastle-Krankheit bei fünf toten Hühnern einer Kleinsttierhaltung im Ortsteil Zeesen der Stadt Königs Wusterhausen nachgewiesen. „Diese Kleinsttierhaltung liegt etwas außerhalb der bisher festgelegten Schutzzone von 3 km. Daher müssen wir unsere erst gestern erlassene Tierseuchenallgemeinverfügung anpassen,“ informiert Stefan Wichary, Beigeordneter und Dezernent für Veterinärwesen und Verbraucherschutz. Die Schutz- und Überwachungszone, in denen erhöhte Hygiene- und Kontrollmaßnahmen gelten, mussten daher erweitert werden.


Die Sperrzone wird erweitert auf Gemeinde Bestensee und Ortsteil Pätz*, Stadt Mittenwalde* und Ortsteile Gallun, Motzen, Schenkendorf, Stadt Königs Wusterhausen* und Ortsteile Zeesen und Senzig*, Gemeinde Heidesee mit Ortsteil Gräbendorf*

Erweiterung der Überwachungszone: Gemeinde Bestensee und Ortsteil Pätz, Stadt Mittenwalde und Ortsteile Brusendorf, Gallun, Motzen, Ragow, Schenkendorf, Telz, Töpchin, Stadt Königs Wusterhausen und Ortsteile Deutsch Wusterhausen, Kablow, Niederlehme, Senzig, Wernsdorf*, Zeesen, Zernsdorf, Gemeinde Heidesee Ortsteile Bindow, Blossin, Dannenreich, Dolgenbrodt, Friedersdorf, Gräbendorf, Gussow, Stadt Wildau, Gemeinde Schönefeld Ortsteil Kiekebusch und Rotberg*, Gemeinde Schulzendorf*, Gemeinde Zeuthen* mit Ortsteil Miersdorf*, Amt Schenkenländchen Ortsteile Egsdorf*, Groß Köris, Klein Köris, Schwerin, Teupitz*, Landkreis Teltow-Fläming: Zossen und Rangsdorf, Landkreis Oder-Spree Spreenhagen*, Berlin-Schmöckwitz*

*Erweiterung der Sperr- und Überwachungszone

Das bedeutet strikte Stallpflicht in der Schutz- und Überwachungszone. Verbringungsverbot von gehaltenen Vögeln, Fleisch, Eier und Bruteier. Die Durchführung von Geflügelmessen, -märkten, Tierschauen ist untersagt. Bei Auftreten von Symptomen ist sofort das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald zu informieren.

Telefon: 03546 20-1613

E-Mail: veterinaeramt@dahme-spreewald.de

(Grafik und Presseinformation: Landkreis Dahme-Spreewald)

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