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Mit dem heutigen Tag treten im Land Brandenburg entsprechend der aktuellen Eindämmungsverordnung weitere Lockerungen in Kraft. Wieder erlaubt sind touristische Übernachtungen, Messen und Ausstellungen. Auch Spielhallen, Jahrmärkte und Volksfeste dürfen bei Einhaltung bestimmter Hygieneregeln wieder öffnen bzw. stattfinden. Gleiches gilt für Freizeit- und Spaßbäder, Saunen und Thermen. In Hotels und Pensionen müssen Gäste einen negativen Corona-Test vorlegen. Für Ferienwohnungen und Ferienhäuser, Camping- und Wohnmobilstellplätze als auch Charterboote gilt die Testpflicht nicht.
Veranstaltungen unter freiem Himmel sind mit bis zu 500 gleichzeitig anwesenden Besucher*innen erlaubt, in geschlossenen Räumen dürfen zeitgleich 200 Personen zusammenkommen.
Im Einzelhandel wird die Kundenbeschränkung aufgehoben.
Für Diskotheken, Clubs, Prostitutionsstätten und Bordellbetriebe gelten die Lockerungen noch nicht. Sie müssen weiterhin geschlossen bleiben.
Die Brandenburger Landesregierung hat bereits angekündigt, die aktuell bis zum 24 Juni 2021 geltende 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsvordnung durch eine Umgangsverordnung abzulösen. Diese soll analog zu der Verordnung aus dem vergangenen Sommer nur noch wenige konkrete Einschränkungen beinhalten. Eine Entscheidung wird bis Mitte nächster Woche erwartet.
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