15.11.21

Unter Beachtung der 2G-Regel können Schwimmbad und Sauna der Schönefelder Welle weiterhin besucht werden. Für den öffentlichen Betrieb stehen offene Zeitfenster zur Verfügung (Link zu den Belegungsplänen). Bitte beachten Sie, dass über den Zutritt hinaus auch die Teilnehmerzahl beschränkt ist. Ins Schwimmbad dürfen zeitgleich 35 Personen, in die Sauna maximal 6. Für den Saunabesuch ist zudem eine vorherige Anmeldung unter Tel. (030) 634154517 nötig.


 

11.11.2021

Die heute beschlossene Corona-Eindämmungsverordnung für das Land Brandenburg hat auch Auswirkungen auf den Schwimmbetrieb in der Schönefelder Welle. Ab Montag gilt dort entsprechend die 2G-Regel. Bis zunächst zum 5. Dezember 2021 haben dann nur noch Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren Zutritt. Ausnahmen gelten darüber hinaus für Jugendliche unter 18 Jahren und Personen, die nicht geimpft werden können. Sie können rein, benötigen aber einen negativen Corona-Test bzw. ein entsprechendes ärztliches Attest. 

Sie können diese Seite mithilfe von Google Übersetzer in Englisch anzeigen. Hierbei werden Daten durch Google verarbeitet.

Abbrechen Ich stimme zu
Skip to content