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Seit dem gestrigen Donnerstag ist die neue SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung für das Land Brandenburg in Kraft. Damit haben sich insbesondere die Regeln zum Aufenthalt im öffentlichen Raum sowie für Veranstaltungen und Zusammenkünfte geändert. Kurz vor dem langen Pfingstwochenende fragen sich viele Bürgerinnen und Bürger, was bei privaten und familiären Treffen und Feiern zu beachten ist.
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die neuen Lockerungen sind auf der Webseite des Koordinierungszentrums Krisenmanagement in Brandenburg zusammengefasst:
Die aktuelle Eindämmungsverordnung ist unter folgendem Link abrufbar:
https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/sars_cov_2_eindv
27.05.2020
Die Landesregierung hat gestern Nachmittag die Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus weiter gelockert. Die Änderungen betreffen insbesondere kulturelle Veranstaltungen sowie Kinos, Freibäder, Freizeitparks, Tanz- und Fitnessstudios, Sportstätten, Unterricht in Fahrschulen oder Nachhilfe sowie private und familiäre Feiern. Zugleich wird die erlaubte Anzahl von Teilnehmenden bei Veranstaltungen erhöht. Die Erleichterungen treten schrittweise in Kraft, siehe folgende Auflistung. Voraussetzung ist, dass die Einrichtungen eigenständig Hygienekonzepte erarbeiten.
Die Neufassung der Verordnung tritt am Donnerstag, 28. Mai, in Kraft und gilt vorerst bis 15. Juni.
Veranstaltungen und Zusammenkünfte:
Ab Donnerstag, 28. Mai
Ab Samstag, 6. Juni
Können Kulturveranstaltungen in Räumen mit bis zu 75 Personen und unter freiem Himmel mit bis zu 150 Personen stattfinden. Zu den Veranstaltungsformaten gehören zum Beispiel Konzerte, Theater und Kinos.
Sport und Sportbetrieb:
Ab Donnerstag, 28. Mai
Ab Samstag, 13. Juni
Alle genannten Einrichtungen dürfen nicht von Personen mit Atemwegserkrankungen betreten werden.
Gewerbe:
Ab Donnerstag, 28. Mai
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