Wie der Landkreis Dahme-Spreewald heute bekannt gab, wird die am 18. Februar 2022 erlassene Allgemeinverfügung Quarantäne bis zum 2. April 2022 verlängert. Die Verlängerung wurde im Amtsblatt 10/2022 veröffentlicht.
18.02.2022
Das Gesundheitsamt des Landkreises Dahme-Spreewald hat heute eine neue Allgemeinverfügung Quarantäne bei Erkrankung und Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-Cov-2 erlassen.
Die ab kommenden Sonntag geltende Allgemeinverfügung enthält einige Klarstellungen und Hinweise zur Umsetzung der bisherigen Quarantäneregeln. Sie setzt weiterhin den Bund-Länder-Beschluss vom 7. Januar 2022 um, der eine Verkürzung der Quarantäne- und Isolationszeiten vorsieht. Eine Übersicht hat das RKI unter folgender Adresse veröffentlicht:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/Absonderung.html.
Klar zu stellen ist:
- Eine Pflicht zur Absonderung besteht nicht für enge Kontaktpersonen, die selbst infiziert waren, sofern der Kontakt im eigenen Haushalt und innerhalb von 28 Tagen nach der Abnahme des eigenen positiven Tests stattfand. (Punkt 2e der Allgemeinverfügung Quarantäne).
- Die Isolationszeit infizierter Personen endet mit Ablauf des 10. Tages nach dem Tag, an dem bei der getesteten Person ein Test auf SARS-CoV-2 vorgenommen wurde (= Tag 0). Eine erneute Testung ist für das Ende der Isolation nicht erforderlich. Die Möglichkeit des vorzeitigen Freitestens besteht unter bestimmten Bedingungen weiterhin.
- Für die Feststellung einer Covid-19-Infektion genügt ein positiver Schnelltest in einer Teststelle (sogenannter Bürgertest). Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Regelungen u.a. für den Genesenenstatus weiterhin ein PCR-Test für den Nachweis der Infektion erforderlich ist.
Die Allgemeinverfügung ist für jeden, der die darin genannten Voraussetzungen erfüllt, sofort und ohne weitere Mitteilung die verbindliche „Quarantäneanordnung“. Die Allgemeinverfügung ist somit der Bescheid.
Die Verfügung wurde im Amtsblatt 06/22 des Landkreises Dahme-Spreewald veröffentlicht. Sie tritt am 20.02.2022 in Kraft und ist bis einschließlich 20.03.2022 24:00 Uhr gültig.
Amtsblatt 06/22_Allgemeinverfügung Quarantäne