04.05.23

Die untere Jagdbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald beabsichtigt im Rahmen einer notwendigen Neuzuordnung von Jagdflächen, die Aufhebung eines Abrundungsbescheides von jagdbaren Flächen der Gemarkung Kiekebusch vom 12.03.2004 (Aktenzeichen 32.23). Damals waren mehrere Flurstücke der Gemarkung Kiekebusch, Flur 6, südlich der Autobahn A10, an den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Ragow (Nr. G 141) angegliedert worden.  Mit der zwischenzeitlichen Entstehung des Eigenjagdbezirkes Deutsch Wusterhausen I (Nr. E 10/1) hat sich die Grundlage zu dieser damaligen Abrundung von Jagdflächen aus dem Jahr 2004 jedoch entscheidend geändert.

 

Alle Grundstückseigentümer der in der angefügten Bekanntmachung genannten Grundstücke bzw. deren gesetzliche Vertreter, angrenzende Eigenjagdinhaber, Jagdgenossenschaften sowie die Jagdausübungsberechtigten der angrenzenden Jagdbezirke erhalten im Rahmen der Anhörung die Möglichkeit, vor dem Erlass des Abrundungsbescheides, spätestens bis zum 30.06.2023, bei der unteren Jagdbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald schriftlich oder zur Niederschrift Stellung zu nehmen.

Durch die Anhörung soll geklärt werden, inwieweit die Interessen der Beteiligten bei der notwendigen Angliederung gewichtet und berücksichtigt werden können. Die entsprechende Abrundung wird abschließend per Allgemeinverfügung erlassen und mit Bekanntmachung im Gemeindeanzeiger für die Gemeinde Schönefeld veröffentlicht.

Entsprechende Unterlagen wie Kartenmaterial liegen bis zum 30.06.2023 in der unteren Jagdbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald im Beethovenweg 14, Zimmer 323, in 15907 Lübben (Spreewald), zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

 

Sprechzeiten: Dienstag 8.00-12.00 Uhr sowie 13.00-18.00 Uhr und Donnerstag 8.00-12.00 Uhr sowie 13.00-16.00 Uhr (oder nach Vereinbarung).

 

Bekanntmachung Öffentliche Anhörung der unteren Jagdbehörde des Landkreises

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