17.04.26

Die Trichinenuntersuchungsstelle des Landkreises Dahme-Spreewald hat im ersten Quartal bereits bei zwei Proben von Wildschweinen Trichinellen nachweisen können. Eines stammte aus dem Landkreis Teltow-Fläming und eines aus dem Landkreis Dahme-Spreewald. Beide Tierkörper sind durch das jeweils zuständige Veterinäramt für genussuntauglich erklärt worden und vollständig durch die Tierkörperbeseitigung entsorgt worden. Bei dem betroffenen Wildschwein aus dem Landkreis Dahme-Spreewald handelte es sich um einen Überläufer aus einem Jagdbezirk in Mittenwalde. Bereits letztes Jahr sind bei je einem Wildschwein aus Teltow-Fläming und aus Telz im Landkreis Dahme-Spreewald Trichinellen nachgewiesen worden. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz ruft daher insbesondere Jägerinnen und Jäger weiterhin zur Wachsamkeit auf.

 

Trichinellen sind Fadenwürmer der Gattung Trichinella und weltweit vorkommende Parasiten. Sie können sich in nahezu jedem Wirbeltier im Muskelfleisch einnisten. Beim Verzehr von Muskulatur durch ein anderes Tier vermehren sie sich im Darm. Als Allesfresser nehmen Wildschweine hin und wieder auch Aas von frisch verendeten Tieren auf und können sich so infizieren, wodurch sie wiederum Infektionsquelle für den Menschen werden. Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sind dabei deutschlandweit die beiden Bundesländer mit den häufigsten Nachweisen.

 

Im Jahr 2025 sind laut Zahlen des Bundesinstituts für Risikobewertung in 8 Wildschweinen in Brandenburg Trichinellen nachgewiesen worden.

 

Grundsätzlich kann die Infektion mit Trichinellen beim Menschen Durchfall, Erbrechen, Fieber und Wassereinlagerungen verursachen, die in wenigen Fällen auch tödlich enden können. Dabei spielt die Anzahl der aufgenommenen infektiösen Larven und vor allem die Vorbelastung des Patienten eine Rolle. Besonders ältere Menschen, Kinder, Schwangere und Menschen mit verminderter Immunkompetenz erleiden häufiger einen komplizierten Verlauf, der bei zu später Diagnose teilweise nur noch schwer behandelt werden kann.

 

In Deutschland besteht vor dem Verzehr u.a. für sämtliche Haus- und Wildschweine, Pferde und Raubwild eine Untersuchungspflicht auf Trichinellen. Mithilfe dieser Untersuchung kann das Risiko sicher ausgeschlossen werden, weswegen die Anzahl der Trichinellosefälle beim Menschen hierzulande sehr gering sind. Im Jahr 2025 wurden dem Robert-Koch-Institut 6 Fälle gemeldet. Nicht untersuchtes Fleisch von Alles- und Fleischfressern stellt ein nicht sicheres Lebensmittel dar und darf auf keinen Fall verkauft, verschenkt oder verzehrt werden. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Dahme-Spreewald weist darauf hin, dass die Freigabezeitpunkte zu beachten sind, vor denen das Wild nicht zerlegt werden darf. Das Vergraben der Innereien vor Abschluss der Freigabe wird ebenfalls nicht empfohlen, da dieses eine mögliche Infektionsquelle für andere Wildschweine sein kann und meist nach Abschluss der Untersuchung bereits gefunden und gefressen wurde.

 

Zur Vereinfachung des Antragsverfahrens wird die Nutzung der DiWiMa®-Wildmarke App empfohlen, mit der man zeitgleich mit dem Abschluss der Trichinenuntersuchung das Ergebnis direkt auf das Smartphone erhalten kann. Nähere Informationen erhalten Interessierte auf den Seiten des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

 

(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Dahme-Spreewald / sos)

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