06.11.23

Am Sonntag, 12. November 2023, findet im Landkreis Dahme-Spreewald die Stichwahl um das Amt des Landrates statt.

Briefwahlunterlagen müssen spätestens Donnerstagmittag, den 9. November 2023, durch Einwurf in einen Postbriefkasten zurückgesendet werden, damit diese noch pünktlich beim Kreiswahlleiter des Landkreises Dahme-Spreewald eintreffen. Ein erst am Sonnabend, 11.11.2023, in den Postbriefkasten eingeworfener Wahlbrief kann nicht mehr zur Auszählung gelangen.

Die etwa 147.000 Wahlberechtigten in Dahme-Spreewald sind erneut aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Für die Stichwahl erhalten die Wahlberechtigten keine neue Wahlbenachrichtigung. Sollten Wahlberechtigte ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr besitzen, ist das kein Problem. Sie können trotzdem im Wahllokal ihre Stimme abgeben, indem sie im Wahllokal ihr Ausweisdokument vorzeigen.

Die Wahllokale haben am Sonntag, dem 12. November 2023, in der Zeit von

8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Auch zur Stichwahl ist die Möglichkeit der Briefwahl gegeben.

Wähler*innen, die bereits zur Hauptwahl per Briefwahl ihre Stimme abgegeben haben, erhalten zur Stichwahl automatisch Briefwahlunterlagen von ihrer örtlichen Wahlbehörde. Es sei denn, sie haben die Unterlagen ausdrücklich nur für die Hauptwahl beantragt. In diesen Fällen ist ein neuer Antrag auf Briefwahlunterlagen notwendig, wenn man nicht im Wahllokal abstimmen möchte.

Selbstverständlich können auch Briefwahlunterlagen beantragt werden, wenn man bei der Hauptwahl im Wahllokal abgestimmt hat. Auch in diesen Fällen ist jedoch ein Antrag notwendig. Wenn man sich doch für die Wahl in einem Wahllokal entscheiden sollte, kann man mit seinen Briefwahlunterlagen in ein Wahllokal wählen gehen. Es ist möglich, den Antrag mit der Wahlbenachrichtigung (Rückseite), aber auch online zu stellen:

OLIWA – Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines – Wahl- bzw. Abstimmungsschein (wahlschein.de)

(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Dahme-Spreewald / jm)

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