25.10.24

Der Landkreis Dahme-Spreewald hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die an bestimmten Stellen des Selchower Flutgrabens Vergrämungen von Bibern ermöglicht. Mit der Maßnahme soll bestehenden Gefahren durch die dort lebenden Tiere entgegengewirkt werden.

 

Insbesondere durch Biberdämme ist es in den letzten Jahren regelmäßig zum Rückstau und zur Verstopfung von Wehranlagen, Auslässen und Ableitungen aus Grundstücken und Verkehrsflächen gekommen. Dies gefährdet bzw. unterbindet die notwendige Abführung von Niederschlagswässern und kann ernsthafte wirtschaftliche Schäden verursachen. Bei Starkregenereignissen erhöht sich diese Gefahr.

 

Der Selchower Flutgraben erfüllt wichtige Funktionen für die gesicherte Ableitung von Niederschlagsmengen des Flughafens BER als auch als Vorflutgewässer zur Sicherung von Siedlungsgebieten von Schulzendorf und Zeuthen. Gemäß Planfeststellungsbeschluss zum Flughafen BER muss durch den Flutgraben die Ableitung der festgelegten Niederschlagsmenge von 2 m³/s sichergestellt werden. Diese Vorgabe ist notwendig für die Aufrechterhaltung und Sicherung des Flugbetriebes am BER.

 

In der Allgemeinverfügung zur Festlegung von Bereichen nach Brandenburgischer Biberverordnung (BbgBiberV) werden durch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald für die betroffenen Abschnitte des Selchower Flutgrabens Maßnahmen zur Vergrämung und Entnahme von Bibern im Sinne der §§ 2 und 3 BbgBiberV durch den Wasser- und Bodenverband „Dahme-Notte“ zugelassen.

 

Durch die Festlegung bestimmter Gewässerabschnitte wird es dem zuständigen Wasser- und Bodenverband ermöglicht, erforderliche Unterhaltungsmaßnahmen nach §§ 2 bis 3 BbgBiberV ohne separate artenschutzrechtliche Genehmigung im Zeitraum vom 1. September eines Jahres bis zum 15. März des Folgejahres gemäß § 1 Abs. 5 BbgBiberV vornehmen zu dürfen.

 

Die Allgemeinverfügung ist bis zum 15.03.2026 befristet.

 

Weiter Informationen unter:

https://www.dahme-spreewald.info/media_fast/116/Amtsblatt%2025_2024.pdf

 

(Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald / sos)

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