26.01.21

In Vorbereitung der Schülerbeförderung für das Schuljahr 2021/2022 bittet der Landkreis Dahme-Spreewald alle anspruchsberechtigten Schüler*innen bzw. deren Eltern ihre Anträge zum Bezug eines Schülerfahrausweises oder auf Einrichtung einer Schülerspezialbeförderung schnellstmöglich einzureichen.

Die notwendigen Antragsformulare stehen auf der Homepage des Landkreises Dahme-Spreewald unter folgendem Link zum Download bereit. Die vollständig ausgefüllten Anträge sind bis zum 01. März 2021 an die Schulen oder direkt an das Amt für Schulverwaltung (Reutergasse 12, 15907 Lübben) zu richten. Unvollständig ausgefüllte Anträge können nicht bearbeitet werden und werden zur Vervollständigung zurückgesandt.

Die Antragstellung ist nur bei erstmaligem Schulbesuch (1. Klasse), einem Wechsel der Schule oder des Wohnortes sowie dem Übergang in die 7. bzw. 11. Klasse nötig. 

Eltern, die unsicher sind, wie lange die Bewilligung gilt, können dies auf dem aktuellen Bescheid zur Schülerbeförderung nachlesen. Auch die Mitarbeiter*innen des Amtes für Schulverwaltung geben dazu Auskunft. 

Sie sind telefonisch unter

(03546) 20-2429 (Schülerbeförderung) oder

(03546) 20-2210 / -2425 (Spezialbeförderung)

zu den allgemeinen Sprechzeiten erreichbar. Anfragen per E-Mail können an die E-Mail-Adresse schuelerbefoerderung@dahme-spreewald.de gerichtet werden. 

Schülerbeförderung_Mitteilung des Landkreises Dahme-Spreewald

Sie können diese Seite mithilfe von Google Übersetzer in Englisch anzeigen. Hierbei werden Daten durch Google verarbeitet.

Abbrechen Ich stimme zu
Skip to content