Familien, die im kommenden Schuljahr 2025/2026 Anspruch auf eine Schülerbeförderung haben, sollten jetzt prüfen, ob ein Antrag gestellt werden muss.
Durch die Einrichtung der mehrjährigen Bescheidung ist die Antragstellung zum Bezug eines Schülerfahrausweises oder auf Einrichtung einer Schülerspezialbeförderung nur noch erforderlich, wenn ein Kind zum Schuljahr 2025/2026 (1. Klasse) eingeschult wird, wenn ein Wechsel der Schule oder des Wohnortes sowie der Übergang in die 7. Klasse beziehungsweise in die 11. Klasse erfolgt. In Sonderfällen ist es auch möglich, dass die Bewilligung bereits im Schuljahr 2024/2025 abläuft.
Der Landkreis Dahme-Spreewald bittet alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler bzw. deren Personensorgeberechtigte ihren Antrag zum Bezug eines Schülerfahrausweises oder Antrag auf Einrichtung einer Schülerspezialbeförderung beim Amt für Schulverwaltung schnellstmöglich einzureichen.
Das notwendige Antragsformular sowie das Informationsblatt zu den Anträgen sind auf www.dahme-spreewald.info (Bereich: Bildung/Schülerbeförderung) erhältlich. Der vollständig ausgefüllte Antrag ist an das Amt für Schulverwaltung, Reutergasse 12, 15907 Lübben, zu richten. Unvollständig ausgefüllte Anträge können leider nicht bearbeitet werden.
Bei Fragen und weiterem Informationsbedarf hilft das Team des Amtes für Schulverwaltung gerne per Telefon (Schülerbeförderung: 03546 20-2429 oder -2439 / Spezialbeförderung: 03546 20-2210 oder -2425) zu den Sprechzeiten oder per E-Mail an schuelerbefoerderung@dahme-spreewald.de weiter.
Derzeit wird die Satzung zur Schülerbeförderung überarbeitet. Dadurch könnten sich Änderungen bei den Anspruchsvoraussetzungen ergeben. Diese können auch die Mindestentfernungen von Schulwegen und die Höhe des Eigenanteils betreffen. Sobald neue Regelungen in Kraft treten, werden alle Ansprüche neu geprüft und betroffene Familien informiert.
(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Dahme-Spreewald / sos)