17.02.22

Noch bis Ende des Monats können sich aktuelle bzw. zukünftige Schüler*innen des Evangelischen Gymnasiums Schönefeld um ein Stipendium bewerben. Dieses befreit den Stipendiaten/die Stipendiatin für jeweils ein Schuljahr von der Zahlung des Schulgeldes. Über die Vergabe entscheidet der Hauptausschuss der Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld.

Grundlage der Entscheidung bildet eine entsprechende Richtlinie, die die Gemeinde am 20.01.2021 zur Vergabe von Stipendien an Schüler*innen des Evangelischen Gymnasiums erlassen hat. Diese trat rückwirkend zum 1. Dezember 2020 in Kraft und löste die bis dahin geltende Richtlinie vom 22.03.2016 ab. Die Richtlinie ist auf der Homepage der Gemeinde Schönefeld unter http://www.gemeinde-schoenefeld.de/satzungen.html veröffentlicht.

Danach gelten folgende Antragsvoraussetzungen bzw. Bewertungskriterien:

  • die Bewerber*innen müssen ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Schönefeld haben
  • es muss eine Gymnasialempfehlung vorliegen
  • es zählen die schulische Leistungen sowie
  • schulisches und außerschulisches/soziales Engagement

Die Anträge sind bis zum 28. Februar 2022 schriftlich oder digital bei der Gemeinde Schönefeld, Hans-Grade-Allee 11, 12529 Schönefeld, einzureichen.

Der Bewerbung ist zwingend eine ausführliche Begründung, aus der das schulische und außerschulische Engagement hervorgeht, beizufügen. Dies ist durch Empfehlungsschreiben des Vereins oder der Einrichtung zu belegen. Weiterhin sind Kopien des Abschlusszeugnisses des vorangegangenen Schuljahres, des aktuellen Halbjahreszeugnisses und die Gymnasialempfehlung (Grundschüler) beizufügen. Zudem müssen Personensorgeberechtigte  ihre Kenntnis über die Bewerbung schriftlich bestätigen.

Pro Schuljahr können drei Schüler*innen des Gymnasiums von der Gemeinde Schönefeld ein Stipendium in Höhe des jeweils geschuldeten Schulgelds erhalten. Der Stipendiat/die Stipendiatin wird dabei von der Zahlungspflicht gegenüber dem Schulträger befreit. Eine Auszahlung des Geldes ist nicht möglich.

Über die getroffene Entscheidung werden die Antragsteller*innen bis zum 31. Juli 2022 von der Gemeindeverwaltung schriftlich unterrichtet.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Leiter des Dezernates Bildung und Familie, Herrn Käthner, telefonisch unter der Rufnummer (030) 536720-400 oder per E-Mail an s.kaethner@gemeinde-schoenefeld.de.

 

Sie können diese Seite mithilfe von Google Übersetzer in Englisch anzeigen. Hierbei werden Daten durch Google verarbeitet.

Abbrechen Ich stimme zu
Skip to content