02.06.23

Für die neue Amtszeit vom 01. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 werden im ersten Halbjahr 2023 bundesweit Schöffen gewählt.

Die Gemeinde Schönefeld war aufgefordert, eine Vorschlagsliste mit Bewerberinnen und Bewerbern für eine ehrenamtliche Tätigkeit als Schöffin oder Schöffe für die vorgenannte Amtszeit dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Königs Wusterhausen vorzulegen.

Gesucht wurden dafür insgesamt 8 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Königs Wusterhausen oder Landgericht Cottbus als Vertreter*innen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Die Gemeindevertretung hat mindestens doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vorzuschlagen, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen. Eine Liste der eingereichten Vorschläge wurde von der Gemeindevertretung in der jüngsten Sitzung am 31. Mai 2023 bestätigt.

Dabei hatten sich deutlich mehr Bürger*innen der Gemeinde Schönefeld als benötigt zur Übernahme dieses anspruchsvollen Ehrenamtes bereit erklärt und damit um Aufnahme in die Vorschlagsliste gebeten.

Für diese gezeigte Bereitschaft und die damit verbundene Verantwortung als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen mitzuwirken, sprechen wir allen Bewerber*innen auch im Namen der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters unseren großen Dank aus.

Durch den Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht Königs Wusterhausen werden nunmehr aus der durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld beschlossenen Vorschlagsliste die Haupt- und Ersatzschöffen gewählt. Den Gewählten wünscht die Gemeinde Schönefeld für ihre Amtszeit u.a. Objektivität und Unvoreingenommenheit.

 

Wahlbehörde

der Gemeinde Schönefeld

 

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