30.12.23

Die Verwaltung weist darauf hin, dass Silvestermüll nicht liegengelassen, sondern von den Verursacher*innen entsorgt werden soll. Die Gemeinde Schönefeld übernimmt nicht alle Aufräumarbeiten im Gemeindegebiet, so wie vielleicht in anderen Städten und Gemeinden üblich. Für die Entsorgung von Silvestermüll (Knallerreste, Tüten, Flaschen) auf den Flächen zwischen Grundstücken und Gehwegen und auf Fahrbahnen sind die Anlieger oder in Wohngebieten die Hausverwaltungen gefragt. Größere Müllmengen, für die sich niemand verantwortlich fühlt, werden einige Wochen nach Silvester auf Gemeindekosten beseitigt.
Verbunden mit den besten Wünschen für einen guten Rutsch an dieser Stelle noch einmal der Appell zur gegenseitigen Rücksichtnahme: Bitte beseitigen Sie Ihre Silvester-Hinterlassenschaften selbstständig! (jm)

 


 

28.11.2023

Grundsätzlich gilt für alle Eigentümer, dass die öffentlichen Gehwege um ein Grundstück der Anliegerpflicht unterliegen, das heißt, Laub und Unrat müssen auf der gesamten Breite zwischen Grundstück und Fahrbahn aufgenommen und entsorgt sowie der Unkrautwuchs in den Gehwegfugen beseitigt werden. Auch muss hier eigenverantwortlich Winterdienst geleistet werden. Die Gehwege sind in einer Breite von 1,00 m Breite zu räumen und abstumpfend zu streuen. Gibt es um das Grundstück keine Gehwege, ist am Rande der Fahrbahn ein Streifen von 1,00 m Breite für den Fußgängerverkehr von Schnee und Glätte freizuhalten. Nach dem Ende der Wintersaison muss das Streugut aufgenommen und entsorgt werden.

In einigen Anliegerstraßen findet kein durch die Gemeinde organisierter Fahrbahnwinterdienst (Reinigungsklasse 1) statt. Hier sind die Anlieger jeweils bis zur Fahrbahnmitte für den Winterdienst selbst gefordert (Absicherung der Befahrbarkeit im Begegnungsverkehr und Abstumpfen an gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen). In diesen Straßen und den Straßen der Reinigungsklasse 2 findet durch die Gemeinde auch keine Straßenreinigung statt. Die Entfernung von Laub, Unrat und Unkraut jeweils bis zur Straßenmitte liegt daher in der Zuständigkeit der Anlieger.

Die Anliegerpflichten und eine Straßenliste mit den entsprechenden Reinigungsklassen und die täglichen Rahmenzeiten für den Winterdienst finden Sie in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Schönefeld. (jm)

Sie können diese Seite mithilfe von Google Übersetzer in Englisch anzeigen. Hierbei werden Daten durch Google verarbeitet.

Abbrechen Ich stimme zu
Skip to content