26.09.24

Zum 1. Juli 2024 ist im Land Brandenburg eine neue Hundehalteverordnung in Kraft getreten. Dies zwingt die Gemeinde Schönefeld zur Überarbeitung ihrer seit 2015 geltenden Hundesteuersatzung. Über einen ersten Entwurf der neuen Satzung hat der Finanzausschuss in seiner Sitzung am Dienstag beraten.

 

Zu den wesentlichen Änderungen in der neuen Hundehalteverordnung sowie Gemeindesatzung zählt die Abschaffung der Einstufung von Hunden als unwiderlegbar gefährliche und widerlegbar gefährliche Hunde aufgrund ihrer Rasse. Zugleich wird die Regelung zu Hunden nach der sogenannten 20/40- Regelung aufgehoben. Damit ist das Verbot des Haltens von unwiderlegbar gefährlichen Hunden entfallen. Zukünftig sollen vor allem das Verhalten des Hundes und die Sachkunde der Halterin oder des Halters entscheidend für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Hundes sein.

 

Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Schönefeld soll daher im § 3 – Steuermaßstab und Steuersatz – an die aktuelle Hundehalteverordnung angepasst werden. Die Absätze zur Einstufung gefährlicher Hunde entfallen oder werden gekürzt und umformuliert.

 

Mit der Änderung der Satzung soll auch eine Anpassung der Steuersätze erfolgen. Verwaltung und Kommunalpolitik folgen damit der allgemeinen Entwicklung. Benachbarte Kommunen haben ihre Steuersätze bereits erhöht oder planen dies. Noch offen ist, um wieviel die Beträge steigen werden. Die Mitglieder des Finanzausschusses sahen sich zunächst nicht zu einer Abstimmung über die Vorschläge der Verwaltung und eine Festsetzung der Höhe der künftigen Steuersätze in der Lage. Stattdessen wurde nochmals ein Prüfauftrag an die Verwaltung formuliert. Diese soll nun bis zur nächsten Sitzung als Entscheidungsgrundlage alle Kosten herausarbeiten, die der Gemeinde durch die Hundehaltung entstehen, etwa für die Anschaffung, Ausstattung und Entsorgung von Hundetoiletten.

 

Neu in die Satzung aufgenommen werden soll zudem, dass Personen, die einen Hund aus einem Tierheim oder dem Tierschutz übernehmen, von der Steuer befreit sind. Die genauen Modalitäten werden ebenfalls noch geklärt.

 

Aktuell sind in der Gemeinde etwas mehr als 1700 Hunde gemeldet.

 

Die neue Hundesteuersatzung soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.   (sos)

 

 

Informationen zur neuen Hundehalteverordnung im Land Brandenburg gibt es hier:

 

Neue Hundehalteverordnung tritt am 1. Juli in Kraft | Ministerium des Innern und für Kommunales (brandenburg.de)

 

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