03.11.23

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald informiert über den verpflichtenden Umtausch von alten Führerscheindokumenten. Bis zum 19. Januar 2024 müssen die Personen, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden, ihren alten Papierführerschein (rosa oder grau) in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht haben.
Die Antragsstellung kann nur persönlich bei der unten stehenden Adresse erfolgen.

Sprechzeiten sind Dienstag zwischen 8.00 und 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr sowie am Donnerstag in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass der Wartemarkenspender 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten geschlossen wird.

Als Bearbeitungsgebühr für die Umstellung auf den EU-Führerschein fallen zirka 30 Euro an. Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen im Original vorzulegen:
•Personalausweis (oder Pass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als drei Monate ist)
•gültiger Führerschein (ggf. alte DDR-Nachweiskarte „VK 30“)
•aktuelles Lichtbild gem. Passverordnung (biometrisches Passbild)

Landkreis Dahme-Spreewald
Fahrerlaubnisbehörde
Fontaneplatz 10
15711 Königs Wusterhausen

Tel.: 03375 26-2671
Fax: 03375 26-2676
E-Mail: strassenverkehrsamt@dahme-spreewald.de

(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Dahme-Spreewald / jm)

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