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Aufgrund der anhaltend hohen Inzidenz bleibt die bereits seit Ostern geltende Notbremse im Landkreis Dahme-Spreewald auch weiterhin bestehen. Die Verordnung war zunächst bis zum 25. April 2021 verlängert worden. Die 7-Tage-Inzidenz lag jedoch auch in den zurückliegenden Tagen deutlich über 100, so dass nunmehr nach Verabschiedung des neuen Infektionsschutzgesetzes durch Bundestag und Bundesrat die darin bundeseinheitlich geregelte Notbremse greift. Ab morgen, Samstag, 24. April 2021, gelten demnach die dort festgesetzten Regeln, die im wesentlichen den bisherigen entsprechen.
Neu ist, dass zwar von 22 bis 5 Uhr eine Ausgangssperre gilt, jedoch das alleinige Joggen oder Spazierengehen bis Mitternacht erlaubt ist. Sport ist darüber hinaus kontaktlos allein, zu zweit, mit dem eigenen Haushalt oder bei Kindern bis 14 Jahren in Kleingruppen bis maximal 5 Personen möglich.
Geschäfte müssen mit Ausnahmen von Lebensmittelgeschäften und einigen anderen Läden schließen, dürfen aber, so lange die Inzidenz unter 150 Infektionen innerhalb einer Woche bleibt, Shoppingangebote mit Terminvergabe und bei Vorlage eines negativen Testergebnisses machen.
Kulturelle Einrichtungen bleiben zu, Ausnahmen gelten für Autokinos. Auch die Außenbereiche von zoologischen oder botanischen Gärten dürfen geöffnet werden.
Im Detail können die aktuellen Regelungen hier nachgelesen werden:
Bekanntmachung Landkreis Dahme-Spreewald_23.04.2021
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