02.06.21

Nach Beschluss der Brandenburger Landesregierung dürfen seit gestern auch Turn- und Sporthallen wieder für den Vereins- und Freizeitsport öffnen, allerdings unter Auflagen. So muss von den Verantwortlichen der Zutritt kontrolliert und gesteuert werden. Das Betreten der Hallen ist nur symptomfrei sowie bei Vorlage eines negativen Corona-Tests erlaubt. Auch eine vorherige Terminbuchung ist nötig. Zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung müssen zudem die Personendaten aller Sportler*innen erfasst werden. Der Zutritt beschränkt sich zudem auf die Halle, Umkleiden dürfen noch nicht genutzt werden.

Vor diesem Hintergrund und nach Abwägung aller Möglichkeiten hat sich die Gemeinde Schönefeld entschlossen, ihre Sporthallen vorerst noch nicht zu öffnen. Der mit den Auflagen verbundene personelle und organisatorische Aufwand ist zu hoch und gegenwärtig nicht leistbar. Zudem müssen die Hallen gewartet und gereinigt werden. Dies soll über die Sommermonate erfolgen, so dass die Hallen voraussichtlich nach Ende der Ferien wieder vollumfänglich zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wird geprüft, inwieweit von der Schließung betroffenen Vereinen bei Bedarf alternativ Trainingszeiten auf Sportplätzen unter freiem Himmel angeboten werden können.

Die Gemeindeverwaltung bittet um entsprechend Geduld und Verständnis für die Entscheidung.

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